Allgemeine Formulare und aktuelle Hinweise
Diese aktuellen Hinweise und allgemeinen Formulare sind nicht redaktionsspezifisch ausgelegt, sondern gelten für verschiedene Branchen bzw. können in diversen Branchen eingesetzt werden
Schaubild und Kurzratgeber ´Reklamation nach dem Kauf´
Schaubild und Kurzratgeber
´Reklamation nach dem Kauf´
Der Onlinehandel hat nicht nur massive Auswirkungen auf die Wahl der Einkaufsstätte, sondern auch auf den Umgang mit Problemen nach dem Kauf. Früher war dem Kunden klar: Dort, wo ich den Artikel gekauft habe, hilft man mir. Durch die Zunahme des Onlinehandels, vor allem durch das grundsätzlich 14-tägige Widerrufs- oder Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz, ändern sich aber die Ansprüche der Kunden: Es ist keine Seltenheit, dass im Internet gekaufte Produkte im Fachhandel reklamiert werden, oder dass Kunden der Meinung sind, sie hätten das Recht, die im Fachgeschäft gekaufte Ware einfach umzutauschen, wenn sie ihnen doch nicht gefällt. Zudem bieten viele Filialisten und Discounter, wie Aldi, Ikea & Co, großzügige Zufriedenheitsgarantien mit der Umtauschmöglichkeit bei Nichtgefallen.
Die ´markt intern´-Fachabteilungen für Recht und für Marketing haben daher das vollkommen neue Schaubild ´Reklamation nach dem Kauf´ erarbeitet. Damit können Fachhändler auf Grundlage der aktuellen Rechtslage die Kundenrechte in Fällen von Gewährleistung, Garantie und Widerrufsrecht erläutern. Als Reklamation bezeichnen wir hierbei alle Forderungen, mit denen der Käufer den Kaufvertrag nachträglich rückabwickeln oder die Ware reparieren oder umtauschen lassen möchte.
Das Schaubild ´Reklamation nach dem Kauf´ wird ergänzt durch einen Kurzratgeber mit einem ausführlichen Stichwortverzeichnis, in dem u.a. Schlüsselbegriffe wie ++ Aus- und Einbaukosten ++ Garantie ++ Mangel ++ Nacherfüllung ++ Umtauschrecht und ++ Verjährungsfrist beschrieben und Gesetzesvorschriften durch aktuelle Rechtssprechung konkretisiert werden. Die Übersicht ´Die sieben größten Kundenirrtümer´ bringt zudem die häufigsten Konfliktfelder zwischen Kunde und Handel auf den Punkt.
In unserem Download-Bereich erhalten ´markt intern´-Partner schnell und unkompliziert die Dateien von Schaubild und Kurzratgeber. In der Datei des Kurzratgebers können Sie auch Verlinkungen öffnen, um zur Vertiefung der Thematik direkt auf relevante Gerichtsurteile zuzugreifen.
Kurzratgeber ´Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner´

Die Weihnachtszeit steht bevor, und so mancher wird sich mit gewisser Wehmut an die Zeiten erinnern, als noch der Weinkeller dank der üppigen Geschenke von Geschäftsfreunden fast bis zum Sommer bestückt werden konnte. Heute kommt oft nur noch ein Weihnachtsgruß per Mail. Nicht selten heißt die Botschaft darin, der Geschäftspartner verzichte generell auf Weihnachtsgeschenke und spende das Geld lieber für einen wohltätigen Zweck. Letzteres geschieht häufig nicht nur aus karitativen Gründen.
Geschenke an Geschäftsfreunde bergen Tücken'
Heutzutage sind auch gut gemeinte Geschenke an ´Partner des Hauses´ nicht unproblematisch. Wer nach der alten Redensart ´Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft´ vorgeht, kann sein blaues Wunder erleben. Oder hätten Sie gewusst, dass das gleiche Geschenk je nach Empfänger mal Freude und mal richtigen Ärger auslösen kann? ´markt intern´ hat im Rahmen der ´Service-Offensive 2012´ von Experten einen Kurzratgeber erarbeiten lassen, der Ihnen auf 6 Seiten die größten Stolperfallen bei Weihnachtsgeschenken an Geschäftspartner aufzeigt. Trotz der gebotenen Kürze fehlen darin auch weder Praxisbeispiele noch Hinweise zu vertiefenden Informationen.
So bestellen Sie den Kurzratgeber ´Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner´
Bei Interesse erhalten Sie diesen Kurzratgeber unter dem Stichwort ´MIT 47/12 Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner´ über Ihre ´markt intern´-Redaktion. Wenn´s schnell gehen muss, senden Sie uns eine kurze Nachricht mit dem gleichen Stichwort sowie Ihrer ´markt intern´-Kundennummer an mit@markt-intern.de. Und bedenken Sie: Gerade im ´E-Mail-Zeitalter´ erfährt ein kurzer persönlicher und handgeschriebener Kartengruß wieder verstärkt Aufmerksamkeit und bringt sicherlich keinen Ärger.
Kompaktservice-Reihe ´So geht…´-Modernes Marketing

Wissenswertes für den mittelständischen Unternehmer -kurz, knapp und praxisorientiert
Google, Facebook, Groupon, Twitter & Co. – der ein oder andere wird sich fragen, ob es sich hierbei um einen ernst zu nehmenden Trend oder um einen künstlich aufbauschten Hype handelt, der in zwei Jahren schon wieder vergessen ist. Aber wir hören von unseren Lesern auch immer wieder die Fragen ´Was ist das überhaupt?´, ´Welche Möglichkeiten bieten sich mir damit?´, ´Kann ich diese Angebote überhaupt nutzen?´
Wir bieten Ihnen mit unserer neue Serie ´So geht…´ Kurzratgeber an, in denen wir Wissenswertes für den mittelständischen Unternehmer auf wenigen Seiten zusammengefasst haben. Wie auch immer Ihre Einstellung zum Internet und speziell zum Onlineverkauf sein mag, es ist für die Verbraucher nicht mehr wegzudenken: Die häufigsten Gründe für die Internetnutzung sind die Informationssuche und die Kommunikation (Quellen: statista.com; Statistisches Bundesamt). Deshalb ist es heutzutage unerlässlich, im Internet aktiv und präsent zu sein und die Online-Möglichkeiten zu nutzen. Und das geht oft einfacher und kostengünstiger als Sie vielleicht denken.
Viele Händlerkollegen gehen dieses Feld mit unternehmerischem Weitblick an und begründen, weshalb sie sofort unsere praxisorientierten Kurzratgeber bestellten:
++ „Weil ’markt intern’ stets relevante Themen kompetent aufbereitet, immer nützlich und vor allem praxis-tauglich.“ Eugen Bosch/Markt Indersdorf ++ „Es werden neue Möglichkeiten aufzeigt, die andere vielleicht schon nutzen.“ Die Moor Apotheke/Südbrookmerland ++ „Modernes, zeitgemäßes Marketing, über das ich mich noch zu wenig auskenne.“ H. Steidinger GmbH/Metzingen ++ „Absolut super und aktueller ’Zeitgeist’.“ Gröpper GmbH/Wilhelmshaven ++ „Es ist mal etwas Neues, was nicht im Zusammenhang mit unserem täglichen Fachbereich steht.“ Elektro Schwanzer/Mellrichstadt ++ „Weil wir uns auch als kleines Unternehmen besser im Internet präsentieren wollen.“ Radio Lenz GmbH/Windeck
Bisher haben wir die 6 bis 8-seitigen Kurzratgeber zu folgenden Themen im Angebot:
++ Google+
++ Google Adwords Express
++ E-Couponing
++ Facebook-Fans finden
++ QR-Code
++ Multichannel
++ Twitter
++ kostenlose Software
Die neuen, praxisorientierten Kurzratgeber aus der Reihe ´So geht…´ erklären Ihnen in einfachen Schritten, was sich hinter den Begriffen verbirgt, und nennen Ihnen Vor- und Nachteile. Diese Services sind exklusiv und kostenlos für ´markt intern´-Abonnenten in unserem Download-Bereich erhältlich.
Bitte loggen Sie sich dafür mit Ihren 'markt intern'- Zugangsdaten rechts oben in der Menüleiste für den Online-Bereich ein, damit Sie die von Ihnen gewählten Dateien direkt auf Ihren PC herunterladen können.
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel
Ab dem 04.08.2011 gilt eine neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel. Die Regelung hat eine besondere Brisanz, denn…
- alle Online-Händler sind betroffen
- die bisherige Widerrufsbelehrung verliert automatisch ihre Gültigkeit
- eine Abmahnung kann zu kostspieligen Abmahnungen führen
- die Übergangsfrist beträgt nur 3 Monate
Als Händler mit Internet- oder Versandhandelsaktivitäten galt es in den vergangenen Jahren immer wieder, aktualisierte Widerrufsbelehrungen zu verwenden, um keine kostenpflichtige Abmahnung zu kassieren. Hintergrund: Die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Muster-Belehrung wurde mehrfach von Gerichten als wettbewerbswidrig eingestuft, worauf regelmäßige Abmahnwellen folgten. Die gute Nachricht: Am 04.08. trat eine neue Widerrufsbelehrung in Kraft, die seit dem Juni 2010 auch Gesetzesstatus hat und damit nicht mehr durch Gerichtsentscheidungen anfechtbar ist.
Die neue Widerrufsbelehrung bietet Online-Händlern endlich die nötige Rechtssicherheit, um in Ruhe ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen – dem Handel! Aber: Mit dem genannten Stichtag verliert die bisherige Widerrufsbelehrung ihre Gültigkeit, womit deren Weiterverwendung als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Davon, dass bereits 'Abmahnanwälte' in den Startlöchern sitzen, ist auszugehen.
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor der drohenden Abmahnwelle.
´markt intern´ bietet die aktuell gültige Muster-Widerrufsbelehrung an. Diese wurde vom Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb zur Verfügung gestellt, dessen Gründer und 1. Vorsitzender 'mi'-Herausgeber Dipl.-Ing. Günter Weber ist.
Und so erhalten Sie die aktuelle Widerrufsbelehrung samt wichtiger Hinweise zum Einsatz, zu den Rücksendekosten, zum Ausschluss des Widerrufsrechts und zur Rückgabebelehrung:
´markt intern´-Abonnenten erhalten die Word-Datei kostenlos per Mail.
Die Mail kann nur korrekt versendet werden, wenn Sie uns in Ihrer Mail das Stichwort ´Musterwiderrufsbelehrung 2011' sowie Ihre 'mi'-Kundennummer mitteilen.
Betriebe, die nicht ein ´markt intern´-Abonnement abgeschlossen haben, können die Muster-Datei gegen 10 Euro erhalten. Bitte verwenden Sie dazu das Fax, das Sie hier herunterladen können.
Service ´Legale Waffen gegen Preisverriss im Internet´
Es gibt kaum ein anderes Thema, das dem qualifizierten Vertrieb über Fachhandel und Fachhandwerk in den letzten Jahren so zugesetzt hat wie der Preiskampf über das Internet. Der Preisverfall geht oft einher mit Beratungsklau, Margenverlusten und dem allgemeinen Wert-Verlust von Markenartikeln. Wenn ´markt intern´ diese Probleme der Industrie vorträgt, schwanken die Antworten der Geschäftsleitung meist zwischen gespielter Ohnmacht („Leider ist es der Industrie verboten, auf die Preisgestaltung des Internethandels Einfluß zu nehmen“) und vorgetäuschter Macht („Unsere Juristen werden den Fall abmahnen“).
Dabei stehen der Markenindustrie durchaus legale Gestaltungswege zur Verfügung:
- Marken-Hersteller sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Händler zu beliefern, die über Internet-Auktionsplattformen wie ebay verkaufen
- die Lieferanten können ihren Handelspartnern qualitative Vorgaben machen, damit ein gehobenes Marken-Image gewährleistet ist
- Marken-Hersteller können feste Preise festlegen, wenn dies ein wesentlicher Faktor ist, um die notwendige Beratung der Kunden sicherzustellen.
Aber auch die Partner der Markenindustrie im Fachhandel und Fachhandwerk nutzen noch zu selten ihren Einfluß und ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Aktiven Partnern der Markenindustrie stehen folgende Wege offen:
- Fachbetriebe können im Rahmen einer Mittelstandsempfehlung mit anderen Betrieben unverbindliche Preisabsprachen treffen
- die Fachbetriebe dürfen von den Marken-Herstellern fordern, daß selektive Vertriebsysteme von allen Vertriebspartnern eingehalten werden
- Fachbetriebe sollten in ihren Marketingmaßnahmen die Qualität von Auswahl, Service und Beratung herausheben.
´markt intern´ erklärt in dem neuen Service ´Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet – Chancen und Grenzen der Einflußnahme durch Markenhersteller und Handel´ praxisnah die wichtigsten Grundlagen für eine aktive und fachhandelsfreundliche Vertriebspolitik.
Anlaß für den Service sind die neuen EU-weit gültigen Regeln zum Warenabsatz, die am 1. Juni 2010 in Kraft getreten sind (vgl. dazu Pressemitteilung von ´markt intern’ vom 21. April 2010, www.markt-intern.de) und die neue Möglichkeiten bieten, dem Preisverriß entgegen zu treten. So können Sie die ein oder andere Behauptung eines Markenherstellers als Beruhigungspille entlarven, anstatt Sie einfach zu schlucken.
Der neue Service gibt realistische Gestaltungsvorschläge für Handel, Handwerk und Marken-Industrie.
Der ´markt intern´-Verlag hat in über 30 Jahren ein beträchtliches Know-how in der Konzeption und der Vermarktung von selektiven Vertriebssystemen entwickelt und steht für die Begleitung solcher Konzepte bereit.
´markt intern´-Abonnenten erhalten die Word-Datei des Services ´Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet´ kostenlos per Mail.
Die Mail kann nur korrekt versendet werden, wenn Sie uns in Ihrer Mail das Stichwort ´MIT 23/10 Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet´ sowie Ihre ´mi´-Kundennummer mitteilen.
Dieser Service ist exklusiv den ´markt intern´-Abonnenten vorbehalten.
Bildagenturen im Vergleich
Bildagenturen im Vergleich - der neue mi-Service für Ihr Marketing
Anzeige, Flyer, Plakat oder Website – was wäre Ihre Werbung ohne ein attraktives Bildmotiv? Früher konnte man nur auf professionelle Studio-Fotos zurückgreifen, heute findet man im Internet eine Reihe an Online-Bildagenturen, bei denen man recht günstig (ab 1 Euro) oder sogar kostenlos Fotos für seine Werbung herunterladen kann.
Doch der Preis allein ist kein ausschlaggebendes Kriterium. Deswegen nahm ´markt intern´ die Bildagenturen genauer unter die Lupe. Eignen sich die Angebote wirklich für ein mittelständisches Fachgeschäft?
Folgende Bildagenturen werden nun von der Marketingabteilung und dem Justiziariat des Verlages in dem umfangreichen ´markt intern´-Service verglichen:
aboutpixel, adpic, DIGITALstock, ClipDealer, Fotofinder, Fotolia, flickr, Fotosearch, gettyimages, Image Source, iStockphoto, Mauritius images, MEV, Photocase, Pitopia, Pixelio, Shutterstock und Zoonar.
Das ernüchternde Fazit der ´markt intern´-Experten:
„Ohne Vorbehalte kann man eigentlich keine Agentur empfehlen. Entweder ist die Auswahl der Bilder recht bescheiden, die Preise liegen zu hoch oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unvorteilhaft für den Anwender.“
Selbst eine der ganz großen Agenturen im deutschen Markt, das Portal www.fotolia.de, hat einen gravierenden Nachteil:
„Es gibt eine Vielzahl an gesonderten Bedingungen, die allesamt das Recht des Staates New York vorsehen. Ferner formuliert fotolia in den AGB für sich maximale Haftungsausschlüsse,“ so ´markt intern´-Chefjustitiar Dr.Gregor Kuntze-Kaufhold in seiner schonungslosen Analyse.
Wenn Sie wissen möchten, welche Bildagentur für Ihre Zwecke die richtige ist, bestellen Sie unseren 26-seitigen Service in gedruckter Version oder als komprimierte Datei für den E-Mail-Versand. Die Mail kann nur korrekt versendet werden, wenn Sie uns in Ihrer Mail das Stichwort ´MIT 41/10 Bildagenturen im Vergleich´ sowie Ihre ´mi´-Kundennummer mitteilen.
Allgemeine Tipps zur Verwendung von Fotos aus dem Internet
1. Laden Sie nie unberechtigt Bilder von fremden Websites. Es gibt technische Möglichkeiten, im Internet nach illegal kopierten Bildern zu recherchieren
2. Kennzeichnen Sie jedes Bildmotiv mit dem Namen des Urhebers sowie der Bildagentur. Bei Druckerzeugnissen klein am Rand, bei Websites führen Sie die Urheber der verwendeten Bilder im Impressum auf
3. Beachten Sie die Auflösung: für Websites genügt eine Auflösung in 72dpi, für Druckerzeugnisse benötigen Sie aber eine Auflösung von 300dpi
4. Recherchieren Sie auf den Websites von mehreren Bildagenturen. Manchmal finden Sie das identische Bildmotiv bei einem anderen Anbieter günstiger
5. Geben Sie grundsätzlich keine Bild-Dateien weiter
Wenn Sie diese Tipps beherzigen, vermeiden Sie teure Fehler!
Allgemeine Erklärung zu den wichtigsten Begriffen
Die Lizenzart RM = rights managed = ´lizenzpflichtig´ - Hier erwirbt der Lizenznehmer durch die Zahlung der Lizenzgebühr nur die Erlaubnis zur projektbezogenen Nutzung. Bei der Kalkulation der Gebühr spielen vor allem die Nutzungsdauer, der geografische Verbreitungsraum, die Abbildungsgröße und die Branche eine Rolle.
Die Lizenzart RF = royalty free = ´lizenzfrei´, Vorsicht, nicht zu verwechseln mit „Freier Lizenz“ - Einfachere Lizenzierung: Die „lizenzfreien“ (nicht: kostenfreien) Bilddateien werden einmalig erworben und können i.d.R. unbegrenzt oft, zeitlich unbegrenzt und für verschiedene Verwendungszwecke erworben werden.
In der Regel sind sowohl bei lizenzpflichtigem als auch bei ´lizenzfreiem´ Bildmaterial sämtliche Rechte geklärt, so dass die Bilder in jedem Kontext und zu jedem Zweck (insbesondere Werbung) verwendet werden können. Sollen Personen werblich eingesetzt werden, ist jedoch wiederum die Einwilligung der abgebildeten Person unbedingt erforderlich (= sog. Model Release).
Reklamation – Umtausch – Gewährleistung und Garantie
Service zum Themengebiet ´Reklamation – Umtausch – Gewährleistung und Garantie´
„Ich möchte das zurückgeben. Meinem Mann gefällt das doch nicht so gut…“
Die Kunden werden immer selbstbewusster, wenn es darum geht, einen Grund für einen vermeintlichen Mangel an der Ware anzuführen. Hinzu kommen großzügige Umtauschregelungen von Aldi, Ikea & Co sowie das 14-tägige Rückgaberecht bei Onlinekäufen, die Fachgeschäften das Geldverdienen erschweren und dem Kunden Rechte für den Kauf im stationären Fachhandel vorgaukeln, die er nicht hat.
´markt intern´ zeigt in einem neuen Service Fachgeschäften und Fachhandwerkern, dass es auch andersherum geht. ´mi´-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold rät:
„Erklären Sie Ihrem Kunden einfach, weshalb er Ihnen Nutzungsersatz schuldet, wenn er von einem Kaufvertrag zurücktritt, nicht aber, wenn er Reparatur oder Neulieferung verlangt! Vielleicht überlegt es sich Ihr Kunde mit dem Rücktritt, wenn der ihn teurer zu stehen kommt als die Neulieferung... Und wussten Sie, dass die Reparatur oder Neulieferung Sie im Gewährleistungsfall nichts kostet, weil der Lieferant dafür vollumfänglich einstehen muss?“
Dies sind nur zwei Beispiele für den geldwerten Vorteil, den Ihnen unser neu erstellter Service ´Gewährleistung´ bietet. Dieser Service besteht aus drei Elementen:
- eine achtseitige, praxisnahe Ausarbeitung zum Themenkomplex ´Reklamation – Umtausch – Gewährleistung und Garantie´
- einer laminierten Folie ´Die Rechte des Kunden´, die den Kunden objektiv über die aktuelle Rechtslage informiert
- zwei Seiten mit Erläuterungen zur Folie, auf der kurz und bündig Spezialfälle erläutert werden
Mit diesen Instrumenten haben Fachhändler und Fachhandwerker die ideale Kombination aus Anschaulichkeit gegenüber dem Kunden und praktischer Information für sich und das gesamte Verkaufsteam.
Nur ´markt intern´-Abonnenten können diesen exklusiven Service gegen Einsendung von ´mi´-Service-Wertschecks in Ihrer jeweiligen ´markt intern´-Fachredaktion bestellen.
Wir freuen uns auf Ihre Reaktion! 'mi' - mehr als Information.
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Unser aktuelles Verlagsverzeichnis 2013
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