Allgemeine Formulare und aktuelle Hinweise

Diese aktuellen Hinweise und allgemeinen Formulare sind nicht redaktionsspezifisch ausgelegt, sondern gelten für verschiedene Branchen bzw. können in diversen Branchen eingesetzt werden

 

Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel

Ab dem 04.08.2011 gilt eine neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel. Die Regelung hat eine besondere Brisanz, denn…

  • alle Online-Händler sind betroffen
  • die bisherige Widerrufsbelehrung verliert automatisch ihre Gültigkeit
  • eine Abmahnung kann zu kostspieligen Abmahnungen führen
  • die Übergangsfrist beträgt nur 3 Monate


Als Händler mit Internet- oder Versandhandelsaktivitäten galt es in den vergangenen Jahren immer wieder, aktualisierte Widerrufsbelehrungen zu verwenden, um keine kostenpflichtige Abmahnung zu kassieren. Hintergrund: Die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Muster-Belehrung wurde mehrfach von Gerichten als wettbewerbswidrig eingestuft, worauf regelmäßige Abmahnwellen folgten. Die gute Nachricht: Am 04.08. trat eine neue Widerrufsbelehrung in Kraft, die seit dem Juni 2010 auch Gesetzesstatus hat und damit nicht mehr durch Gerichtsentscheidungen anfechtbar ist.

Die neue Widerrufsbelehrung bietet Online-Händlern endlich die nötige Rechtssicherheit, um in Ruhe ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen – dem Handel! Aber: Mit dem genannten Stichtag verliert die bisherige Widerrufsbelehrung ihre Gültigkeit, womit deren Weiterverwendung als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Davon, daß bereits 'Abmahnanwälte' in den Startlöchern sitzen, ist auszugehen.

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor der drohenden Abmahnwelle.
´markt intern´ bietet die aktuell gültige Muster-Widerrufsbelehrung an. Diese wurde vom Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb zur Verfügung gestellt, dessen Gründer und 1. Vorsitzender 'mi'-Herausgeber Dipl.-Ing. Günter Weber ist.

Und so erhalten Sie die aktuelle Widerrufsbelehrung samt wichtiger Hinweise zum Einsatz, zu den Rücksendekosten, zum Ausschluß des Widerrufsrechts und zur Rückgabebelehrung:

´markt intern´-Abonnenten erhalten die Word-Datei kostenlos per Mail.
Die Mail kann nur korrekt versendet werden, wenn Sie uns in Ihrer Mail das Stichwort ´Musterwiderrufsbelehrung 2011' sowie Ihre 'mi'-Kundennummer mitteilen.

Betriebe, die nicht ein ´markt intern´-Abonnement abgeschlossen haben, können die Muster-Datei gegen 10 Euro erhalten. Bitte verwenden Sie dazu das Fax, das Sie hier herunterladen können.

Service ´Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet´

Es gibt kaum ein anderes Thema, das dem qualifizierten Vertrieb über Fachhandel und Fachhandwerk in den letzten Jahren so zugesetzt hat wie der Preiskampf über das Internet. Der Preisverfall geht oft einher mit Beratungsklau, Margenverlusten und dem allgemeinen Wert-Verlust von Markenartikeln. Wenn ´markt intern´ diese Probleme der Industrie vorträgt, schwanken die Antworten der Geschäftsleitung meist zwischen gespielter Ohnmacht („Leider ist es der Industrie verboten, auf die Preisgestaltung des Internethandels Einfluß zu nehmen“) und vorgetäuschter Macht („Unsere Juristen werden den Fall abmahnen“).

Dabei stehen der Markenindustrie durchaus legale Gestaltungswege zur Verfügung:

  • Marken-Hersteller sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Händler zu beliefern, die über Internet-Auktionsplattformen wie ebay verkaufen
  • die Lieferanten können ihren Handelspartnern qualitative Vorgaben machen, damit ein gehobenes Marken-Image gewährleistet ist
  • Marken-Hersteller können feste Preise festlegen, wenn dies ein wesentlicher Faktor ist, um die notwendige Beratung der Kunden sicherzustellen.


Aber auch die Partner der Markenindustrie im Fachhandel und Fachhandwerk nutzen noch zu selten ihren Einfluß und ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Aktiven Partnern der Markenindustrie stehen folgende Wege offen:

  • Fachbetriebe können im Rahmen einer Mittelstandsempfehlung mit anderen Betrieben unverbindliche Preisabsprachen treffen  
  • die Fachbetriebe dürfen von den Marken-Herstellern fordern, daß selektive Vertriebsysteme von allen Vertriebspartnern eingehalten werden  
  • Fachbetriebe sollten in ihren Marketingmaßnahmen die Qualität von Auswahl, Service und Beratung herausheben.


´markt intern´ erklärt in dem neuen Service ´Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet – Chancen und Grenzen der Einflußnahme durch Markenhersteller und Handel´ praxisnah die wichtigsten Grundlagen für eine aktive und fachhandelsfreundliche Vertriebspolitik.

Anlaß für den Service sind die neuen EU-weit gültigen Regeln zum Warenabsatz, die am  1. Juni 2010 in Kraft getreten sind (vgl. dazu Pressemitteilung von ´markt intern’ vom 21. April 2010, www.markt-intern.de) und die neue Möglichkeiten bieten, dem Preisverriß entgegen zu treten. So können Sie die ein oder andere Behauptung eines Markenherstellers als Beruhigungspille entlarven, anstatt Sie einfach zu schlucken.
Der neue Service gibt realistische Gestaltungsvorschläge für Handel, Handwerk und Marken-Industrie.
Der ´markt intern´-Verlag hat in über 30 Jahren ein beträchtliches Know-how in der Konzeption und der Vermarktung von selektiven Vertriebssystemen entwickelt und steht für die Begleitung solcher Konzepte bereit.

´markt intern´-Abonnenten erhalten die Word-Datei des Services ´Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet´ kostenlos per Mail.
Die Mail kann nur korrekt versendet werden, wenn Sie uns in Ihrer Mail das Stichwort ´MIT 23/10 Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet´ sowie Ihre ´mi´-Kundennummer mitteilen.
Dieser Service ist exklusiv den ´markt intern´-Abonnenten vorbehalten.

Bildagenturen im Vergleich

Bildagenturen im Vergleich - der neue mi-Service für Ihr Marketing


Anzeige, Flyer, Plakat oder Website – was wäre Ihre Werbung ohne ein attraktives Bildmotiv? Früher konnte man nur auf professionelle Studio-Fotos zurückgreifen, heute findet man im Internet eine Reihe an Online-Bildagenturen, bei denen man recht günstig (ab 1 Euro) oder sogar kostenlos Fotos für seine Werbung herunterladen kann.

Doch der Preis allein ist kein ausschlaggebendes Kriterium. Deswegen nahm ´markt intern´ die Bildagenturen genauer unter die Lupe. Eignen sich die Angebote wirklich für ein mittelständisches Fachgeschäft?
Folgende Bildagenturen werden nun von der Marketingabteilung und dem Justiziariat des Verlages in dem umfangreichen ´markt intern´-Service verglichen:
aboutpixel, adpic, DIGITALstock, ClipDealer, Fotofinder, Fotolia, flickr, Fotosearch, gettyimages, Image Source, iStockphoto, Mauritius images, MEV, Photocase, Pitopia, Pixelio, Shutterstock und Zoonar.

Das ernüchternde Fazit der ´markt intern´-Experten:
 „Ohne Vorbehalte kann man eigentlich keine Agentur empfehlen. Entweder ist die Auswahl der Bilder recht bescheiden, die Preise liegen zu hoch oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unvorteilhaft für den Anwender.“  

Selbst eine der ganz großen Agenturen im deutschen Markt, das Portal www.fotolia.de, hat einen gravierenden Nachteil:
„Es gibt eine Vielzahl an gesonderten Bedingungen, die allesamt das Recht des Staates New York vorsehen. Ferner formuliert fotolia in den AGB für sich maximale Haftungsausschlüsse,“  so ´markt intern´-Chefjustitiar Dr.Gregor Kuntze-Kaufhold in seiner schonungslosen Analyse.

Wenn Sie wissen möchten, welche Bildagentur für Ihre Zwecke die richtige ist, bestellen Sie unseren 26-seitigen Service in gedruckter Version oder als komprimierte Datei für den E-Mail-Versand. Die Mail kann nur korrekt versendet werden, wenn Sie uns in Ihrer Mail das Stichwort ´MIT 41/10 Bildagenturen im Vergleich´  sowie Ihre ´mi´-Kundennummer mitteilen.


Allgemeine Tipps zur Verwendung von Fotos aus dem Internet

1. Laden Sie nie unberechtigt Bilder von fremden Websites. Es gibt technische Möglichkeiten, im Internet nach illegal kopierten Bildern zu recherchieren
2. Kennzeichnen Sie jedes Bildmotiv mit dem Namen des Urhebers sowie der Bildagentur. Bei Druckerzeugnissen klein am Rand, bei Websites führen Sie die Urheber der verwendeten Bilder im Impressum auf
3. Beachten Sie die Auflösung: für Websites genügt eine Auflösung in 72dpi, für Druckerzeugnisse benötigen Sie aber eine Auflösung von 300dpi
4. Recherchieren Sie auf den Websites von mehreren Bildagenturen. Manchmal finden Sie das identische  Bildmotiv bei einem anderen Anbieter günstiger
5. Geben Sie grundsätzlich keine Bild-Dateien weiter


Wenn Sie diese Tipps beherzigen, vermeiden Sie teure Fehler!


Allgemeine Erklärung zu den wichtigsten Begriffen

Die Lizenzart RM = rights managed = ´lizenzpflichtig´ - Hier erwirbt der Lizenznehmer durch die Zahlung der Lizenzgebühr nur die Erlaubnis zur projektbezogenen Nutzung. Bei der Kalkulation  der Gebühr spielen vor allem die Nutzungsdauer, der geografische Verbreitungsraum, die Abbildungsgröße und die Branche eine Rolle.

Die Lizenzart RF = royalty free = ´lizenzfrei´, Vorsicht, nicht zu verwechseln mit „Freier Lizenz“ - Einfachere Lizenzierung: Die „lizenzfreien“ (nicht: kostenfreien) Bilddateien werden einmalig erworben und können i.d.R. unbegrenzt oft, zeitlich unbegrenzt und für verschiedene Verwendungszwecke erworben werden.

In der Regel sind sowohl bei lizenzpflichtigem als auch bei ´lizenzfreiem´ Bildmaterial sämtliche Rechte geklärt, so dass die Bilder in jedem Kontext und zu jedem Zweck (insbesondere Werbung) verwendet werden können. Sollen Personen werblich eingesetzt werden, ist jedoch wiederum die Einwilligung der abgebildeten Person unbedingt erforderlich (= sog. Model Release).

Reklamation – Umtausch – Gewährleistung und Garantie

Service zum Themengebiet ´Reklamation – Umtausch – Gewährleistung und  Garantie´


„Ich möchte das zurückgeben. Meinem Mann gefällt das doch nicht so gut…“
Die Kunden werden immer selbstbewußter, wenn es darum geht, einen Grund für  einen vermeintlichen Mangel an der Ware anzuführen. Hinzu kommen großzügige Umtauschregelungen von Aldi, Ikea & Co sowie das 14-tägige Rückgaberecht  bei Onlinekäufen, die Fachgeschäften das Geldverdienen erschweren und dem Kunden Rechte für den Kauf im stationären Fachhandel vorgaukeln, die er nicht hat.
´markt intern´ zeigt in einem neuen Service Fachgeschäften und Fachhandwerkern, daß es auch andersherum geht. ´mi´-Justiziar  Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold rät:

„Erklären Sie Ihrem Kunden einfach, weshalb er Ihnen Nutzungsersatz schuldet, wenn er von einem Kaufvertrag zurücktritt, nicht aber, wenn er Reparatur oder Neulieferung verlangt! Vielleicht überlegt es sich Ihr Kunde mit dem Rücktritt, wenn der ihn teurer zu stehen kommt als die Neulieferung... Und wußten Sie, daß die Reparatur oder Neulieferung Sie im Gewährleistungsfall nichts kostet, weil der Lieferant dafür vollumfänglich einstehen muß?“

Dies sind nur zwei Beispiele für den geldwerten Vorteil, den Ihnen unser neu erstellter  Service ´Gewährleistung´ bietet.  Dieser Service besteht aus drei Elementen:

- eine achtseitige, praxisnahe Ausarbeitung zum Themenkomplex ´Reklamation – Umtausch – Gewährleistung und  Garantie´
- einer laminierten Folie ´Die Rechte des Kunden´, die den Kunden objektiv über die aktuelle Rechtslage informiert
- zwei Seiten mit Erläuterungen zur Folie, auf der kurz und bündig Spezialfälle erläutert werden


Mit diesen Instrumenten haben Fachhändler und Fachhandwerker die ideale Kombination aus Anschaulichkeit gegenüber dem Kunden und praktischer Information für sich und das gesamte Verkaufsteam.

Nur ´markt intern´-Abonnenten können diesen exklusiven Service gegen Einsendung von ´mi´-Service-Wertschecks in Ihrer jeweiligen ´markt intern´-Fachredaktion bestellen.
 
Wir freuen uns auf Ihre Reaktion! 'mi' - mehr als Information.