Allgemeine Formulare und aktuelle Hinweise
Diese aktuellen Hinweise und allgemeinen Formulare sind nicht redaktionsspezifisch ausgelegt, sondern gelten für verschiedene Branchen bzw. können in diversen Branchen eingesetzt werden
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel
Ab dem 11.06.2010 gilt eine neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel. Die Regelung hat eine besondere Brisanz, denn…
- alle Online-Händler sind betroffen
- die bisherige Widerrufsbelehrung verliert automatisch ihre Gültigkeit
- eine Abmahnung kann bis zu 800 Euro kosten
- ab 11.06.2010 wird abgemahnt!
Als Händler mit Internet- oder Versandhandelsaktivitäten galt es in den vergangenen Jahren immer wieder, aktualisierte Widerrufsbelehrungen zu verwenden, um keine kostenpflichtige Abmahnung zu kassieren. Hintergrund: Die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Muster-Belehrung wurde mehrfach von Gerichten als wettbewerbswidrig eingestuft, worauf regelmäßige Abmahnwellen folgten. Die gute Nachricht: Ab 11.06. tritt eine neue Widerrufsbelehrung in Kraft, die nun Gesetzesstatus hat und damit nicht mehr durch Gerichtsentscheidungen anfechtbar ist.
Die neue Widerrufsbelehrung bietet Online-Händlern endlich die nötige Rechtssicherheit, um in Ruhe Ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen – dem Handel! Aber: Mit dem genannten Stichtag verliert die bisherige Widerrufsbelehrung ihre Gültigkeit, womit deren Weiterverwendung als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Davon, daß bereits ‚Abmahnanwälte’ in den Startlöchern sitzen, ist auszugehen.
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor der drohenden Abmahnwelle.
´markt intern´ bietet die aktuell gültige Muster-Widerrufsbelehrung an. Diese wurde vom Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb zur Verfügung gestellt, dessen Gründer und 1. Vorsitzender ‚mi’-Herausgeber Dipl.-Ing. Günter Weber ist.
Und so erhalten Sie die aktuelle Widerrufsbelehrung samt wichtiger Hinweise zum Einsatz, zu den Rücksendekosten, zum Ausschluß des Widerrufsrechts und zur Rückgabebelehrung:
´markt intern´-Abonnenten erhalten die Word-Datei kostenlos per Mail.
Die Mail kann nur korrekt versendet werden, wenn Sie uns in Ihrer Mail das Stichwort ´Musterwiderrufsbelehrung 2010´ sowie Ihre ´mi´-Kundennummer mitteilen.
Betriebe, die nicht ein ´markt intern´-Abonnement abgeschlossen haben, können die Muster-Datei gegen 10 Euro erhalten. Bitte verwenden Sie dazu das Fax, das Sie hier herunterladen können.
Service ´Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet´
Es gibt kaum ein anderes Thema, das dem qualifizierten Vertrieb über Fachhandel und Fachhandwerk in den letzten Jahren so zugesetzt hat wie der Preiskampf über das Internet. Der Preisverfall geht oft einher mit Beratungsklau, Margenverlusten und dem allgemeinen Wert-Verlust von Markenartikeln. Wenn ´markt intern´ diese Probleme der Industrie vorträgt, schwanken die Antworten der Geschäftsleitung meist zwischen gespielter Ohnmacht („Leider ist es der Industrie verboten, auf die Preisgestaltung des Internethandels Einfluß zu nehmen“) und vorgetäuschter Macht („Unsere Juristen werden den Fall abmahnen“).
Dabei stehen der Markenindustrie durchaus legale Gestaltungswege zur Verfügung:
- Marken-Hersteller sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Händler zu beliefern, die über Internet-Auktionsplattformen wie ebay verkaufen
- die Lieferanten können ihren Handelspartnern qualitative Vorgaben machen, damit ein gehobenes Marken-Image gewährleistet ist
- Marken-Hersteller können feste Preise festlegen, wenn dies ein wesentlicher Faktor ist, um die notwendige Beratung der Kunden sicherzustellen.
Aber auch die Partner der Markenindustrie im Fachhandel und Fachhandwerk nutzen noch zu selten ihren Einfluß und ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Aktiven Partnern der Markenindustrie stehen folgende Wege offen:
- Fachbetriebe können im Rahmen einer Mittelstandsempfehlung mit anderen Betrieben unverbindliche Preisabsprachen treffen
- die Fachbetriebe dürfen von den Marken-Herstellern fordern, daß selektive Vertriebsysteme von allen Vertriebspartnern eingehalten werden
- Fachbetriebe sollten in ihren Marketingmaßnahmen die Qualität von Auswahl, Service und Beratung herausheben.
´markt intern´ erklärt in dem neuen Service ´Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet – Chancen und Grenzen der Einflußnahme durch Markenhersteller und Handel´ praxisnah die wichtigsten Grundlagen für eine aktive und fachhandelsfreundliche Vertriebspolitik.
Anlaß für den Service sind die neuen EU-weit gültigen Regeln zum Warenabsatz, die am 1. Juni 2010 in Kraft getreten sind (vgl. dazu Pressemitteilung von ´markt intern’ vom 21. April 2010, www.markt-intern.de) und die neue Möglichkeiten bieten, dem Preisverriß entgegen zu treten. So können Sie die ein oder andere Behauptung eines Markenherstellers als Beruhigungspille entlarven, anstatt Sie einfach zu schlucken.
Der neue Service gibt realistische Gestaltungsvorschläge für Handel, Handwerk und Marken-Industrie.
Der ´markt intern´-Verlag hat in über 30 Jahren ein beträchtliches Know-how in der Konzeption und der Vermarktung von selektiven Vertriebssystemen entwickelt und steht für die Begleitung solcher Konzepte bereit.
´markt intern´-Abonnenten erhalten die Word-Datei des Services ´Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet´ kostenlos per Mail.
Die Mail kann nur korrekt versendet werden, wenn Sie uns in Ihrer Mail das Stichwort ´MIT 23/10 Legale Waffen gegen Preisverriß im Internet´ sowie Ihre ´mi´-Kundennummer mitteilen.
Dieser Service ist exklusiv den ´markt intern´-Abonnenten vorbehalten.

