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Bei Datenpannen oder dem unzulässigen Verwenden von Verbraucherdaten für Werbezwecke drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 300.000 Euro!
Durch das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung vom 29.07.2009 und das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 14.08.2009 sind die Anforderungen an Werbemaßnahmen und den Umgang mit Kunden- und Adressdaten maßgeblich verschärft worden.
Deshalb sollten Sie wissen:
Welche gesetzlichen Änderungen gibt es?
Inwieweit sollte ich meine Kundendaten umstellen?
Was muss ich zum Datenschutz darüber hinaus noch wissen?
Welcher Königsweg empfiehlt sich bei Werbemaßnahmen?
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