Die 'steuertip' Kolumne

Darf der Staat ’Steuersünder-CDs’ kaufen?
Der ’steuertip’  fragt – Praktiker antworten

  1. Wie schätzen Sie die juristische Brisanz des Erwerbs der CD mit Kundendaten einer Schweizer Bank bzw. die Verwertbarkeit in einem Strafverfahren ein?
  2. Welche Konsequenzen wird Ihrer Ansicht nach der Deal auf das Verhalten der Bürger haben?
  3. Was würden Sie deutschen Steuerzahlern mit einem Konto in der Schweiz empfehlen (Stichwort Selbstanzeige)?
  4. Wie stehen Sie einer umfassenden neuen Amnestieregelung gegenüber, und wie sollte sie ausgestaltet sein?


Ex-Bundesinnenminister RA Gerhart R. Baum, Düsseldorf:

Ich lehne den Ankauf schon aus datenschutzpolitischen Gründen ab. Datenschutz hat in Deutschland den Rang eines Grundrechts. Es darf nicht sein, dass der Staat jetzt einen gravierenden Datenschutzverstoß legitimiert und sich auf diese Weise Daten verschafft, die er sich selbst nicht verschaffen dürfte. Was machen wir denn, wenn aus den großen Datenbanken weltweit, in denen täglich Millionen neue Daten gespeichert werden, Daten zum Kauf angeboten werden, die durch Datenklau erlangt worden sind? In Sachen Datenschutz stehen wir inzwischen mit dem Rücken an der Wand. Nahezu alle personenbezogenen Daten werden gespeichert und verarbeitet. Der nationale und internationale Datenschutz, sowohl für den öffentlichen, wie für den privaten Bereich, ist unzureichend. Die Bundesregierung will endlich den Datenschutz verbessern und schwächt ihn durch diese Entscheidung selbst. Sie ermuntert Nachahmungstäter. Mitarbeiter werden auf die Idee kommen, Rechtsverstöße Ihrer Chefs den Aufsichtsbehörden zu verkaufen.

So wichtig es ist, ein Steuersünder heranzukommen: man darf sich Volkes Stimme nicht zum Maßstab machen, wenn es um grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien geht. Ich fürchte mit dieser Entscheidung ist eine Tür geöffnet worden, die den Weg öffnet, für eine Durchlöcherung des Schutzes der Privatheit und damit der Linie widerspricht, die das Verfassungsgericht im Grundsatzurteil zur Online-Durchsuchung 2008 so nachdrücklich bestätigt hat.

 

WP/StB Prof. Dr. Axel Bader, München:

1. Eine strafrechtliche Verwertung dieser Daten - wenn auch unrechtmäßig erworben - scheint mir nicht ausgeschlossen, denn im deutschen Recht gibt es kein generelles Verbot, illegal erworbene Daten bzw. Beweise gerichtlich zu verwerten. Entscheidend ist eine Rechtsgüterabwägung der Gerichte im Einzelfall. Mehr Klarheit wird die Überprüfung dieser Frage durch das Bundesverfassungsgericht bringen. Es geht hier um die im Rahmen der Liechtenstein-Affäre von 2008 verwendeten Daten-CD, die durch den BND angekauft wurde.

2. Letztlich mehr Steuerehrlichkeit! Denn eines ist deutlich geworden: Die öffentliche Meinung und der geballte politische Wille sind nicht länger bereit, die bisherige Praxis von Steueroasen zugunsten einiger Privilegierter zu tolerieren. Auch international weht der Wind gegen das Schweizer Bankgeheimnis; insofern ist es m.E. nur noch eine Frage der Zeit bis es fällt, falls sich die Schweiz nicht komplett isolieren will.
Man mag es je nach Standpunkt bedauern oder als moralisch gerecht empfinden: aber die Globalisierung und damit einhergehende zunehmende Datentransparenz bedeutet das Austrocknen der klassischen Steueroasen im Sinne von Off-shore-Aktivitäten. Wobei hier die Gestaltungsinstrumente zur „Steueroptimierung“ von Konzernen natürlich die Möglichkeiten des Normalbürgers nach wie vor deutlich überwiegen. Wer als natürliche Person also legal das internationale Steuergefälle nutzen möchte, muss konsequenterweise  seinen Lebensmittelpunkt auch in einer solchen vermeintlichen Oase verbringen.

3. Grundsätzlich bietet die Selbstanzeige nach § 371 AO dem Steuerbürger eine Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit  ohne mit einer Bestrafung rechnen zu müssen.  Allerdings sind im Einzelfall die juristischen Finessen und Hürden der strafbe-freienden  Selbstanzeige genau zu überprüfen. Insbesondere geht es um die Frage der Tatentdeckung nach § 371 Abs. 2 AO, die die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige zunichtemachen kann. Hinzu kommen die oft konfiskatorischen Wir-kungen der kumulierten Hinterziehungszinsen von 6% per anno, die  das aufgedeckte Kapitalvermögen schlicht aufzehren können. Insofern wären die gesetzlichen  Anreize zur Steuerehrlichkeit durchaus - auch im fiskalischen Interesse - verbesserungswürdig.

4. Das im Ausland gebunkerte Schwarzgeld von Deutschen wird auf ca. 485 Mrd. Euro geschätzt! Der Gesetzgeber wäre daher nicht nur zur Verbesserung der Steuermoral gut beraten eine Amnestieregelung einzuführen, sondern vor allem aus fiskalpolitischen Vorteilen heraus.

Immerhin hat die italienische Amnestiegesetzgebung („scudo fiscale“) dem italienischen Staat eine Kapitalrückführung von über 100  Milliarden Euro beschert.  Aufgrund dieses Erfolgs wurde der scudo fiscale in jüngster Zeit nochmals bis April 2010 verlängert.

Die Bedingungen für die Straffreiheit des nach Italien zurückgeführten Vermögens sind auch durchaus  attraktiv: auf das insgesamt aufgedeckte Vermögen (Geldvermögen, aber auch andere Vermögenswerte) muss lediglich eine pauschale Abgeltungssteuer von 5% bzw. derzeit 6% errichtet werden. Falls sich der deutsche Gesetzgeber  zu einer vergleichsweise attraktiven Amnestieregelung - auch 10% wäre sicher noch attraktiv - entschließen könnte, würde der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit  den meisten Bürgern leichter fallen sowie dem Staat einen erklecklichen Beitrag in die knappen Haushaltskassen spülen.

 

RA Dr. Thomas Kaligin, Berlin:

1. Im Hinblick auf die Nutzung der möglicherweise auf der Basis von Hehlerei erworbenen Steuerdaten sollte sowohl im Besteuerungsverfahren als auch im korrespondierenden Strafverfahren die mangelnde Verwertbarkeit (Eintritt eines Verwertungsverbots) gerügt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass - wenn man von rechtsstaatlichen Prämissen ausgeht, was in der aktuellen politischen Diskussion völlig untergeht - sowohl im inländischen als auch im Völkerrecht sich der Staat nicht der Machenschaften krimineller Methoden bedienen darf. Jedoch kann man davon ausgehen, dass im Besteuerungsverfahren möglicherweise die Finanzgerichte eine Verwertbarkeit akzeptieren. Im Hinblick auf die Regelung in § 136 a StPO (Verwertungsverbot bei vorsätzlich rechtswidrig erlangten Daten) dürfte dies jedoch in einem Strafverfahren kaum möglich sein. Eine endgültige Klärung wird jedoch erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen.

2. Die betroffenen Bürger sind z.Zt. verständlicherweise in Panik. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die bisherige diffuse Berichterstattung - wahrscheinlich von der Steuerfahndung bewusst so breit gestreut - davon ausgeht, dass möglicherweise alle relevanten ausländischen Banken betroffen sind. Der einzelne potenziell betroffene Bankkunde ist gehalten, sich vor Ort zu informieren, ob bei seiner Bank Datematerial abhanden gekommen bzw. Erpressungsversuche von illoyalen Mitarbeitern erfolgt sind.

3. Eine Selbstanzeige kommt nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass bestimmte einem genauen Kunden zuzuordnende Daten entwendet worden sind und diese von den Steuerbehörden erworben werden können. In einer solchen Fallkonstellation kann jedoch die Selbstanzeige wegen bereits erfolgter Tatentdeckung gesperrt sein.

4. Die bisherige Steueramnestie nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) sollte nochmals verlängert werden. Es sollt ggf. das liechtensteinische/englische Modell praktiziert werden, damit in einem langen Zeitraum bis Ende 2015 potenziell illegale Gelder stufenweise mit einem beachtlichen Time Lag legalisiert werden können.

 

RA Dr. Hanspeter Daragan, Bremen:

1. M. E. sind die Daten ohne Einschränkung verwertbar. Der Ankauf der CD ist keine Hehlerei, weil sie nur an Sachen begangen werden kann, hier also dem Datenträger, der aller Wahrscheinlichkeit nach im Eigentum des Informanten steht und selbst nicht Gegenstand einer strafbaren Handlung war. An den Daten, die sich darauf befinden, kann keine Hehlerei begangen werden. Strafbare Datenausspähung liegt nicht vor, Geldwäsche i.S. des § 261 StGB als Verschleierung eines unrechtmäßig erlangten Vermögensgegenstandes auch nicht. Ein prozessuales Verwertungsverbot besteht ebenfalls nicht. Wer darauf setzt, begeht juristisches Harakiri.

2. Der Deal hat sicherlich abschreckende Wirkung. Die Bürger, die bei Verstand sind, werden schon überlegen, ob es in einer Zeit, in der Informationen über fast alles und jeden erhältlich sind, noch vernünftig sein kann, davon auszugehen, man könne Auslandskonten usw. als offener oder verdeckter Inhaber straffrei mit Schwarzgeld füttern und die damit erzielten Erträge verschweigen. Aber wie immer man kann das auch umgekehrt sehen. Dann kann der Deal durchaus Anlass geben, darüber nachzudenken, wie sich mit Hilfe von Auslandsanlagen eine deutsche Besteuerung legal vermeiden lässt. Wenn ich mich selbst zitieren darf: Steuerhinterziehung offenbart nicht nur eine kriminelle Energie, sondern vor allem einen Mangel an Phantasie.

3. Jedem potentiell Betroffenen, der kein Hasardeur ist, kann ich nur zu einer Selbstanzeige raten. Und jedem Berater kann ich nur dazu raten, seinem Mandanten dazu zu raten, weil er sich sonst - je nach dem Stand der Dinge - mit dem Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, der sachlichen Begünstigung und der Strafvereitelung konfrontiert sehen kann. Und unziemliches Säumen ist nicht angezeigt, will man sich nicht irgendwann mit der Frage beschäftigen müssen, ob eine Selbstanzeige ausgeschlossen ist, weil die Tat ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter das wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste. Daran ist nach den Presseveröffentlichungen in der Liechtenstein-Affäre die eine oder andere Selbstanzeige gescheitert, zumindest nach der Praxis der Strafverfolgungsbehörden.

4. Sie wäre zu begrüßen. Italien zeigt ja alle Jahre wieder, wie man das attraktiv gestalten kann. Also: Keine Fragen, weder vorher noch nachher, ein akzeptabler Steuersatz, und ein einfaches Verfahren. Aber mit derart sozialverträglicher Pragmatik tut man sich leider in Deutschland sehr schwer. Das deutsche Dilemma ist der gleichheitsrechtlich verkleidete Sozialneid, dass dann Steuerhinterzieher besser wegkommen als gesetzestreue Bürger. Deshalb besteht durchaus die Gefahr, dass ein Amnestiegesetz vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird – und dann wehe dem, der sich offenbart hat.

 

StB Heinz Pudell, Duisburg:

1. Ich halte die Datenbeschaffung für rechtlich bedenklich und die Verwertung der Daten für juristisch nicht haltbar (sog. Verwertungsverbot). Der Betroffene steht im Rahmen einer Fahndung aber so massiv unter Druck, dass lieber ein Ende mit Schrecken in Kauf genommen wird; anstatt einen zeit- und kostenaufwändigen Prozeß über die Datenverwendung bis zur letzten Instanz durchzuführen. Faktisch wird damit staatliche Rechtsbeugung vorgenommen.
 
2. Die Bürger möchte, dass Politiker mit seinen Steuergeldern sorgfältig umgehen. Vermögenswerte in einen sicheren Hafen zu bringen bedeutet, dass der Bürger sich von seinen Politikern und dem Staat nicht gut vertreten fühlt. 

3. Vermögenswerte im Ausland zu haben ist keine Straftat. Nur wer die Erträge (Zinsen und Dividenden) nicht in Deutschland versteuert, begeht damit eine Steuerhinterziehung. Wer also Konten im Ausland unterhält, möge prüfen, ob und in welcher Höhe tatsächlich Erträge unversteuert geblieben sind. Danach ist zu entscheiden, was zu tun ist. Häufig werden bei Dividenden sog. Quellensteuern und bei Zinserträgen eine 35 %-ige Verrechnungssteuer in Abzug gebracht. Möglicherweise wurden bei ordnungsgemäßer Anrechnung auf die deutsche Steuer gar keine Steuern hinterzogen. 
 
4. Der Ansatz des sog. Amnestiegesetztes war ein guter Schritt und könnte noch einmal für ein Jahr in Gang gesetzt werden.


WP/StB Georg Wengert,Singen:

1. Solange die rechtliche Zulässigkeit des Erwerbs einer gestohlenen Daten-CD nicht verfassungsrechtlich gegenteilig beschieden ist, gehe ich davon aus, dass der Ankauf ein rechtswidriges Geschäft mit Kriminellen darstellt. Schon allein dadurch ist die steuerliche und strafrechtliche Verwertbarkeit der Daten in Frage gestellt. Es scheint, dass für die Regierungsvertreter auch die gesetzlichen Vorgaben über die Verwendung von Haushaltsmitteln offensichtlich gar keine Rolle mehr spielen. Auch wenn mit windigen Begründungen eingewendet wird, es handele sich nicht um strafbare Hehlerei, kann diese Argumentation nur als vorsätzliche Schutzbehauptung bewertet werden, die einer zur Gesetzmäßigkeit verpflichteten Regierung eines demokratischen Rechtsstaates nicht würdig ist. Die Verantwortlichen in unserer Regierung stellen sich damit auf eine gesetzwidrige Stufe mit dem Dieb der Daten-CD. Dabei verkennen die Verantwortlichen wohl bewusst oder unbewusst, dass sie mit solchen mafiösen Machenschaften einen weltweiten Markt für gestohlene Steuerdaten gegen die eigenen Bürger eröffnet. Mit solchen skrupellosen Geschäften mit Kriminellen überschreitet die Regierung die Grenze zur Sittenwidrigkeit und widerspricht den moralischen Wertvorstellungen, die wir Bürger von unserer Regierung erwarten dürfen. Besonders verwerflich ist es, dass die Regierung diesen populistischen Medien-Feldzug gegen Steuerbetrug vorrangig aus Wahlkampf-Taktik betreibt, um nicht nur von der erfolglosen Steuer-und Rechtspolitik der Regierungskoalition abzulenken: Die Landtagswahl in NRW steht schließlich vor der Tür! Es geht in Wirklichkeit gar nicht um hinterzogene Steuern und auch nicht um die Steuergerechtigkeit, sondern weit mehr um Wählerstimmen. Dieses Verhalten beweist eine zutiefst verwerfliche Gesinnung der Regierungsverantwortlichen. Damit bestätigt sich auch, was unlängst ein namhafter Strafverteidiger meinte: „Wer in Deutschland noch an den Rechtsstaat glaubt, der glaubt auch an den Klapperstorch“! Völlig paradox wird die Diskussion um die ca. 200 Mio. Euro "Steuergewinn", der aus dem Ankauf der Daten-CD erwartet wird, angesichts der gigantischen Staatsverschuldung in Billionenhöhe, des giganti-schen Haushaltsdefizits in 2009 von 90 Mrd. Euro, der ausufernden Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit von jährlich ca. 250 Mrd. Euro, der von der Politik für sich selbst straffrei gestellten jährlichen Steuerverschwendung von ca. 30 Mrd. Euro, der straffreien Milliarden -Steuervernichtung in den Landesbanken und der vielen Milliarden für den sinnlosen Afghanistan-Krieg, die von denselben Politikvertretern mit zu verantworten sind, welche jetzt so vehement den Ankauf der Daten-CD befürworten. Für den damit vergleichsweise geringen "Peanuts-Betrag" ist nun unsere Regierung bereit, die Rechtsstaatlichkeit dem radikalen "Mob" auf der Straße und in den Medien" zu opfern.

2. Die Regierung und die Politik in unserem Land werden weiter an Vertrauen verlieren. "Sage mir, mit wem Du gehst und ich sage Dir, wer Du bist"! Nach dieser Regel können die Menschen die Qualität ihre Regierung beurteilen, nachdem sie nun sogar offiziell mit Kriminellen gegen ihre Bürger "dealt". Die Regierung hat mit diesem Geschäft die Moral, die Rechtsstaatlichkeit, ihr Ansehen und ihre Autorität bei den Bürgern auf der verlogenen und populistischen Polit-Bühne verkauft. Der Staat, den unsere Regierung repräsentiert, hat sich leider schon längst als „Staatsmoloch“ verselbständigt und von seinen Bürgern unendlich weit entfernt! Die alles überragende fiskalische Steuerdiskussion hat Staat und Bürger entzweit. Die Zeiten, als Staat und Bürger als Einheit verstanden wurde, sind für immer vorbei. Sie stehen sich als feindliche Lager gegenüber. Der Staat ist zu einem nicht mehr zu bändigenden und unersättlich gefräßigen Moloch mutiert, vor dem sich die Menschen in unserem Land bedroht, ausgebeutet und verfolgt fühlen, gesteuert und regiert von einer intransparenten Parteien-Nomenklatura, die sich benimmt, wie rücksichtslose Plünderer in einem Selbstbedienungsladen und den Menschen Lasten aufbürdet, die auch die kommenden Generationen nicht mehr schultern können, den Bürgern in unserem Land wesentliches Mitspracherecht versagt sowie jede Offenheit und Transparenz verweigert. Die Menschen spüren, dass dieser technokratische „Steuer-Staat“ den Bogen weit überspannt hat und ihnen meist nur schadet. Daran ändern auch die von der Politik verteilten Sozialalimentationen und die Wahlgeschenke nichts: Was die Politik-Elite von sich gibt, erreicht die Menschen überwiegend als Lügen, Heuchelei und scheinheilige Phrasen. Die Menschen glauben den vielen „Pharisäern“ in Berlin und ihren medialen Sprachrohren schon lange nicht mehr, weil sie wissen, dass sie von ihnen getäuscht, ausgebeutet und verschaukelt werden. So wie auch in diesem politischen "Datenklau-Skandal".

3. Nach Prüfung aller Einzelheiten des Sachverhaltes, ob es sich unzweifelhaft um strafbewehrte Steuerhinterziehung handelt und die Verjährungsvorschriften nicht greifen, würde ich die Betroffenen selbstverständlich zur umgehenden Selbstanzeige bewegen. Dabei ist zu beachten, dass die möglichen Selbstanzeigen für alle möglichen Mittäter und Beteiligten, wie z.B. die Ehefrau und/oder andere Familienangehörige, erstattet werden muss, um für alle Straffreiheit zu erlangen.

4. Eine umfassende Amnestieregelung halte ich für zwingend und für die einzige akzeptable Möglichkeit, um die unversteuerten Milliarden wieder zurück in unser Land zu holen, wo sie zur Finanzierung der Finanz-und Wirtschaftskrise dringend gebraucht werden. Man kann sich dabei an die Bedingungen der Steueramnestie in Italien halten, wie sie schon ab 15.9. 2009 bis 15.4.2010 läuft. In den ersten 4 Monaten sind nahezu 100 Milliarden Euro nach Italien zurück transferiert worden sind. Die Steuersätze wurden mit 5 bis 7 % sehr moderat festgesetzt, da nur derart niedrige Steuersätze das bislang nicht versteuerte Kapital zur Rückkehr nach Deutschland veranlassen können, für das schon die Strafverjährung eingetreten ist, denn das sind die wirklich wesentlichen Summen. Ohne ernstzunehmende Steuer-Anreize kann das  heuchlerische Wehklagen um Steuergerechtigkeit und Steuermoral der sog. Gutmenschen in unserem Land das im Ausland versteckte Kapital nicht wieder nach Deutschland zurück holen. Nur wenn dieses Geld wieder nach Deutschland kommt, ist dem Staat und seiner gesamten Bevölkerung geholfen: Steuergerechtigkeit hin, Steuergerechtigkeit her! Als Alternative kann die völlige Abschaffung des Bargeldes als Zahlungsmittel in unserem Land angestrebt werden. Mit dieser Maßnahme hätte unser Staat die umfassende Finanz-Kontrolle über alle Bürger erreicht, der wohl angestrebte Idealzustand aller Fiskal- und Kontrolltechnokraten in unserer Regierung. Aber vielleicht könnte es auch schon reichen, wenn man um ganz Deutschland eine Gefängnisneue Mauer errichten würde, um sicher zu sein, dass alle Steuerhinterzieher hinter Schloss und Riegel sind. George Orwells "Big Brother" lässt grüßen!