Gastbeiträge der 'steuertip'-Chefredaktion in anderen Fachmedien

Seeling-Modell - Jetzt aber schnell

Seeling-Modell - Jetzt aber schnell

von 'steuertip'-Chefredakteur Dipl.-Kfm. Peter Midasch M.R.F.

Haben Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze, können Sie Ihre sowohl privat als auch unternehmerisch genutzte Immobilie in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuordnen. Der Lohn: Sie erhalten die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für den Hausbau oder –erwerb sofort und in voller Höhe vom Finanzamt erstattet (Vorsteuerabzug). Im Gegenzug müssen Sie die Vorsteuern, die auf den privat genutzten Gebäudeteil entfallen, über die folgenden 10 Jahre verteilt wieder zurückzahlen. Was bleibt, ist ein beträchtlicher Liquiditäts- und Zinsvorteil. Ein Vorteil, der den europäischen Regierungen (es ist europaweit umsetzbar) schon seit Jahren ein Dorn im Auge ist. Deshalb haben sie nun vor kurzem seine Abschaffung beschlossen. Den Vorsteuerabzug gibt es künftig nur noch auf den unternehmerisch genutzten Gebäudeteil. ...hier weiterlesen

Unternehmensnachfolge: Das Drei-Stufen-Modell

Unternehmensnachfolge: Das Drei-Stufen-Modell

von 'steuertip'-Chefredakteur Dipl.-Kfm. Peter Midasch M.R.F.

Will ein Unternehmer einen Partner an seinem Unternehmen beteiligen (zum Beispiel zur Vorbereitung auf die spätere Nachfolge), sollte er bei diesem Vorhaben die steuerliche Seite nicht vergessen. Der direkte Weg ist häufig nicht der vorteilhafteste. Beispiel: Der 62-jährige Einzelunternehmer Hans Alt will den Mitarbeiter Karl Jung als Partner in seinem Unternehmen aufnehmen. In einem ersten Vertrag verkauft er Karl Jung einen kleinen Anteil in Höhe von einem Prozent seines Unternehmens. Sollte Karl Jung mit den Kunden und mit Hans Alt gut zurechtkommen, heißt es weiter in der Vereinbarung, könne er bald die Hälfte der gesamten Anteile erwerben. Nach einem Jahr kommt es dazu. Hans Alt verkauft weitere 49 % seines Unternehmens an Karl Jung für 130.000 t. Bei dieser Vorgehensweise verzichtet der Unternehmensinhaber Hans Alt jedoch auf die steuerlichen Wohltaten, die der Gesetzgeber bei einem Verkauf des gesamten Betriebes vorsieht...hier weiterlesen

Benzingutscheine: Die 44 Euro-Grenze und ihre Tücken

Benzingutscheine:Die 44 Euro-Grenze und ihre Tücken

von 'steuertip'-Chefredakteur Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Klein

Dass Gutschein nicht gleich Gutschein ist, musste so mancher Freiberufler oder Unternehmer schmerzvoll nach einer Lohnsteueraußenprüfung erfahren. Wie verrückt es im Steuerrecht zugeht, erkennen Sie schon allein daran, dass der Arbeitgeber den Höchstbetrag von 44 Euro je Monat penibel einhalten muss; doch auf dem Gutschein selbst darf kein Euro- Betrag aufgedruckt sein. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Fallstricke, die der Fiskus auslegt. Auf Bund-Länder-Ebene haben sich kürzlich die maßgeblichen Experten getroffen und für unterschiedliche Gutscheinmodelle festgelegt, ob es sich um einen steuerbegünstigten Sachbezug handelt oder nicht ...hier weiterlesen

Gastkommentar

Heiko Kubaile

Heiko Kubaile
Leiter German Tax & Legal Center, KPMG AG Zürich
Direktor, Steuerberater (deutschen Rechts), MBA (Int. Taxation)

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