Leseprobe: Interna aus der Finanzverwaltung
Erst Anfang Oktober sind bundesweit die Sachgebietsleiter in den Finanzämtern über die zweite Stufe des bundeseinheitlichen Risikomanagementsystems (RMS) der Finanzverwaltung unterrichtet worden. „RMS Veranlagung 2.0“ wird das Projekt verwaltungsintern genannt. In den nächsten Wochen werden bundesweit die Sachbearbeiter der Veranlagungsbezirke geschult. Die Finanzverwaltung hat naturgemäß kein Interesse daran, öffentlich zu machen, in welchen Fällen Steuererklärungen nicht mehr vom Sachbearbeiter persönlich geprüft, sondern einfach nur durchgewinkt werden. Welche Merkmale dazu führen, daß eine Steuererklärung als prüfungswürdig eingestuft wird, wird von der Steuerverwaltung aus nachvollziehbaren Gründen als streng geheime Kommandosache gehandelt. Beim Bundesfinanzministerium ist verständlicherweise auch die Angst groß, daß sich faktisch Freigrenzen bilden. Nach dem Motto: Wird publik, daß der Sachbearbeiter bei den Vermietungseinkünften sonstige Werbungskosten bis zu 1.000 € je Mietobjekt ohnehin nicht prüft, dann werden viele Vermieter kurzerhand diesen Betrag ansetzen.
Kein Wunder, daß der Startschuß für das Projekt „RMS Veranlagung 2.0“ nicht an die große Glocke gehängt wurde. Dank unserer exzellenten Kontakte ist es uns aber gelungen, zahlreiche Einzelheiten in Erfahrung zu bringen. Insbesondere liegt uns die sog. Startverfügung einer Oberfinanzdirektion vor, in der die neue Vorgehensweise detailliert beschrieben wird. In den kommenden Wochen werden wir für Waffengleichheit sorgen und Sie als steuertip-Abonnent exklusiv informieren über ● die Einteilung aller Steuerfälle in vier Risikostufen ● die maschinelle Freigabe risikoarmer Steuerfälle (ohne jede Eingriffsmöglichkeit des Sachbearbeiters!) ● das Zusammenspiel zwischen Veranlagungsstelle und Betriebsprüfungsstelle ● die sog. Turnusprüfungen (bei ausschließlich maschineller Veranlagung über mehrere Jahre) ● die Zufallsauswahl von Prüffällen zur Prävention (Vermeidung von Freigrenzen) ● die neu gestalteten Datenblätter als Basis für die personelle Risikoprognose und ● die Vorgehensweise bei sog. besonderen Risikobereichen (z.B. Vertragsverhältnisse unter Angehörigen)

