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Geld-zurück-Garantie bei optimaler Altverlustverrechnung

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 ist es bekanntlich zu einem Systemwechsel bei der Besteuerung der Veräußerungsgewinne und –verluste aus Wertpapieren gekommen. Während sich früher Veräußerungserlöse nur innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerlich auswirken konnten, werden diese unter der Abgeltungsteuer als Einkünfte aus Kapitalvermögen unbefristet der Besteuerung mit dem Abgeltungsteuersatz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer) unterworfen. Dieser Wechsel der Einkunftsart steht grds. einer Verrechnung der nach altem Recht entstandenen und vom Finanzamt festgestellten Spekulationsverluste (sog. Altverluste) mit zukünftigen Veräußerungserträgen aus Wertpapieren entgegen. Denn die nach altem Recht erzielten Spekulationsverluste dürfen nur noch mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften (z.B. Immobilie oder Edelmetalle) verrechnet werden – so die klare gesetzliche Regelung.

Dieses Problem hat auch der Gesetzgeber erkannt und gewährt eine einkünfteübergreifende Verrechnungsmöglichkeit für solche Altverluste aus Spekulationsgeschäften. Doch Vorsicht: Diese Möglichkeit haben Sie nur bis Ende 2013. Bis dahin können Sie aber noch die bereits angefallenen und vom Finanzamt nach alter Rechtslage festgestellten Spekulationsverluste optimal nutzen und die von den Kreditinstituten einbehaltene Abgeltungsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Beispiel:
Der Anleger hat vom Finanzamt festgestellte Verluste aus Spekulationsgeschäften auf den 31.12.2008 in Höhe von 10.000 €. Er hat seit dem 01.01.2009 1.000 Aktien für insgesamt 28.000 € in seinem Privatvermögen erworben, die sich in der Folgezeit positiv entwickelt haben. Der Börsenwert der Aktien beläuft sich zur Zeit auf 44.000 €. Bei Verkauf der Aktien im Jahr 2012 ergibt sich ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 16.000 €, der von der Bank mit Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 4.220 € belastet wird. Mithilfe der Steuerbescheinigung der Bank kann der Anleger gegenüber seinem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2012 die Verrechnung der Altverluste mit den Veräußerungsgewinnen aus den Aktien verlangen. Er erhält dann den Betrag von 4.220 € vom Finanzamt erstattet.

steuertip: Der Anleger kann unmittelbar nach der Veräußerung der Aktien allein zum Zwecke der Altverlustverrechnung dieselben Aktien wieder erwerben und auf weitere Wertsteigerungen der Aktien hoffen.

Wie das Beispiel zeigt, lohnt es, sich jetzt mit der Frage der optimalen Nutzung etwaig vorhandener Altverluste aus Spekulationsgeschäften zu beschäftigen. Denn nur dann bleibt ausreichend Zeit, um eine vorteilhafte Verlustverrechnungsstrategie bis Ende 2013 noch in die Tat umzusetzen. Kurz vor Ablauf der Übergangsfrist (am 31.12.2013) dürfte es dagegen zu spät sein, um die Steuervorteile bei einer Altverlustnutzung gezielt für sich zu optimieren.

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