Gastbeiträge der 'steuerberater intern'-Chefredaktion in anderen Fachmedien

Vorsicht bei Anträgen auf Vorsteuervergütung!

Gastbeiträge der 'steuerberater intern'-Chefredaktion in anderen Fachmedien

von 'steuerberater intern' Chefredakteurin Dr. Carmen Griesel
Hat ein im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer aus Deutschland Leistungen bezogen und die in der Rechnung ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer gezahlt, kann er diese Umsatzsteuer - mangels eigener Umsatzsteuerpflicht in Deutschland - nicht als sog. Vorsteuer in Abzug bringen. Ihm bleibt nur der Weg in das sog. Vorsteuervergütungsverfahren, um über einen entsprechenden Antrag die Umsatzsteuer vom deutschen Fiskus erstattet zu erhalten. Das Gesetz sieht hierbei jedoch gleich zwei Tücken vor: 1. Eine Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, die nicht verlängert werden kann und 2. eine eigenhändige Unterschrift durch den Unternehmer, § 18 Abs.9 S.5 UStG. In der Praxis bedient sich der ausländische Unternehmer regelmäßig eines in Deutschland ansässigen steuerlichen Verfahrensbevollmächtigten, der den Antrag vorbereitet und bei der zuständigen Behörde einreicht. Doch Vorsicht ist geboten, wenn man es sich zu einfach machen will und dem beauftragten Berater auch die Unterzeichnung des Vergütungsantrags überlässt....weiterlesen