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Bilanz-Offenlegungspflicht: Unser Kampf geht weiter!

Wie Sie wissen, droht direkt ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 €, falls eine GmbH die Bilanz-Offenlegung im Internet (elektronischer Bundesanzeiger) versäumt oder verweigert. Und während das Einstellen der Daten stattliche Kosten verursacht, kann jeder x-beliebige Interessent vollkommen gratis in den von Ihnen dort eingereichten Unterlagen ungehemmt herumschnüffeln. Für 'markt intern'-Herausgeber Dipl.-Ing. Günter Weber ist das "nichts anderes als eine staatliche Beihilfe zur Wirtschaftsspionage. Marktmächtige Konzerne können bequem die finanzielle Situation ihrer mittelständischen Konkurrenten ausspähen und diese durch gezielte Aktionen vom Markt verdrängen. Und mit dem Bundesamt der Justiz fungiert der Staat als Inkassostelle für den privaten Betreiber der elektronischen Register. Ein Skandal!"

Dagegen kämpft 'Gmbh intern' von Beginn an mit aller Macht: ++ 'mi' hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben (Az. 1 BvR 16/08) ++ 'mi'-Chef Günter Weber hat Protestschreiben gegen das Gesetz an alle Bundestags-Abgeordneten und sämtliche deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament gerichtet ++ Im Oktober 2008 starteten wir unsere Offenlegungs-Protest-Aktion, bei der unsere Leser die Möglichkeit wahrnahmen, der damals verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Rote Karte zu zeigen ++ Hunderte von Gesprächen mit Politikern aller Couleur auf nationaler und EU-Ebene fanden seitdem statt.

Ende letzten Jahres forderte 'GmbH intern' von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zudem eine Härtefallregelung, weil die Offenlegung von Jahresabschlüssen im Einzelfall zu erheblichen Nachteilen bei den Kleinstunternehmen bis hin zur Existenzgefährdung führen könne, etwa bei Unternehmen, die einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind.

Jetzt trägt unsere hartnäckige Überzeugungsarbeit in den zahlreichen Gesprächen mit hochrangigen EU-Parlamentariern – besonders im Vorfeld der Europawahl des vergangenen Jahres mit dem zuständigen EU-Kommissar Günther Verheugen – erstmals Früchte. Das Europäische Parlament hat Anfang März einer Befreiung von Kleinstunternehmen von Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten den Weg geebnet und damit indirekt die bedingungslose Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften gekippt! Nach dem Willen der Parlamentarier sollen Kapitalgesellschaften ++ die nicht mehr als 10 Mitarbeiter haben ++ bzw. eine Bilanzsumme von weniger als 500.000 € oder
++ einen Umsatz von weniger als 1 Mio. € aufweisen, zukünftig keine Bilanzen mehr vorlegen müssen, wenn zwei der drei Kriterien erfüllt sind. Damit fällt für diese Gruppe gleichzeitig auch die Offenlegungspflicht weg.

Für 'GmbH intern'-Chefredakteur Peter Vogt ist dies zwar nur ein kleiner, aber dennoch sehr wichtiger Erfolg, an dessen Signalwirkung er und sein Team nicht ganz unschuldig sind. Doch jetzt heißt es hartnäckig zu bleiben, weil letztendlich die EU-Vorgaben noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die nun anstehende Umsetzung der Richtlinie sollte deshalb auch zügig genutzt werden, um einige eklatante rechtsstaatliche Defizite des gegenwärtigen Offenlegungsverfahrens zu beseitigen.

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Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, da wir eine Justizministerin haben, die hoffentlich an ihre erste Zeit in diesem Job zurückdenkt, wo doch alles einmal ganz anders geplant war: Erinnern Sie sich noch, Frau Leutheusser-Schnarrenberger?

Im Oktober 1994 erregte die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger große mediale Aufmerksamkeit, als sie entschieden die Behauptung zurückwies, die Bundesregierung beabsichtige Bußgelder bei Offenlegungsverstößen einzuführen. Im Gegenteil: "Die Anforderungen der EU-Kommission an die GmbH-Publizität sind völlig überzogen", diktierte die Ministerin seinerzeit in die Journalistenmikrofone. Erste Reaktionen aus dem Berliner Ministerium gegenüber 'mi' stimmen uns auch für 2010 positiv, daß die  Publizitätspflicht zumindest für die vielen Mittelständler in naher Zukunft begraben wird.

Was bislang jedoch an keiner Stelle bedacht wurde, ist, was mit den zahlreichen Kleinstunternehmen passieren soll, die durch bereits geringste Verstöße gegen die Publizitätspflicht mit Zwangsgeldern bedacht wurden, die sie teilweise in den Ruin treiben, auch weil die Ordnungsgelder kleine Unternehmen unverhältnismäßig benachteiligen, da sie unabhängig von der Größe des Unternehmens erhoben werden.

‚Gi’-Fazit: Wir haben deshalb konkrete Vorschläge erarbeitet, wie gesetzes- bzw. verwaltungstechnisch erreicht werden kann, daß Ordnungsgelder, die wegen verspäteter Offenlegung/Nichtoffenlegung von Jahresabschlüssen festgesetzt worden sind, zunächst vorläufig nicht mehr vollstreckt und zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise fallengelassen werden. Konkret: Unser Vorschlag für eine "Amnestie" in Sachen Offenlegung, den wir bereits nach Berlin geschickt haben und den Sie auch bei uns abrufen können. Eine Möglichkeit, die schnell umsetzbar ist und wie eine kleine Konjunkturspritze wirkt. Frau Bundesministerin, bitte übernehmen Sie! Mehr dazu in der nächsten ‚GmbH-intern’-Ausgabe.

Unser Tip: Nutzen Sie unsere exklusiv für Abonnenten erstellten Mustereinsprüche und Musterbeschwerden und profitieren Sie von unserem „Konterpaket Publizitätspflicht“. Das ist aber längst noch nicht alles: Woche für Woche gibt es zudem praxisnahe, verständliche Tips rund um die GmbH und deren Geschäftsführer, wie beispielsweise unsere Strategie, wie Sie Ihre Pensionszusage in ‚trockene Tücher’ bekommen. Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven und bestellen Sie 'GmbH intern' noch heute.