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06.07.2012 10:03 Alter: 322 Tage

Energiewende: Haftungsregelung und Versicherungsgebot für Netzbetreiber stellen deutsches Versicherungsrecht auf den Kopf


Düsseldorf, 06.07.2012. Die von den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt geplante Haftung der Überlandnetzbetreiber für die Nichteinspeisung von Strom aus Offshore-Windparks und das damit verbundene Versicherungsgebot der Haftungsrisiken stellen einen im deutschen Versicherungsrecht nicht vorgesehenen Anspruch auf Vertragserfüllung dar. Das berichtet der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ′markt intern’. Ein Sprecher des Versicherungskonzerns Allianz SE/München erklärte gegenüber ′markt intern’, dass es „bei der Haftungsregelung für die Nichteinspeisemöglichkeit gleich welcher Ursache … zurzeit eine gesetzliche Regelungslücke“ gebe. „Sollte der angekündigte Netzentwicklungsplan durch Eingang in die vertragliche Vereinbarung zwischen Windparkbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber verwirklicht werden, stellt der beabsichtigte pauschalierte Schadenersatz letztlich einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages dar“, sagt die Allianz und stellt unmissverständlich klar: „Haftpflichtversicherer decken bisher keine Ansprüche auf Vertragserfüllung“.

Die Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Philipp Rösler, und Umwelt, Peter Altmaier, haben am Montag dieser Woche einen gemeinsamen Referentenentwurf angekündigt, der die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie-Anlagen zum Inhalt haben soll. Nach Vorgabe der beiden Minister soll der Ausbau der Netzanbindung der Offshore-Windparks an das Festland beschleunigt werden. Der geplante Netzentwicklungsplan soll klar definierte Realisierungszeitpläne und konkrete Netzanschlüsse vorsehen. Dieser Offshore-Netzentwicklungsplan soll mit einer Haftungsregelung sowohl für Verzögerungen bei der Errichtung, wie bei Störungen beim Betrieb von Offshore-Netzanbindungsleitungen verknüpft werden. Der jetzt angekündigte Netzentwicklungsplan sieht vor, dass die Überlandnetzbetreiber im Fall von Zeitverzögerungen bzw. Netzausfall dem Stromerzeuger gegenüber schadenersatzpflichtig sind. Der Haftungsfall soll nach Ankündigung der beiden Ministerien je Schadensfall auf 100 Millionen Euro begrenzt werden. Zudem sollen die anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber "nach Marktverfügbarkeit angemessene Versicherungen" für dieses Risiko abschließen.

Zuletzt hatte sich RWE-Chef Peter Terium massiv darüber beschwert, dass der Netzausbau zu den im Bau befindlichen Windkraftanlagen in der Nordsee weit hinter dem Zeitplan liege. Mit einer Fertigstellung, so Terium, könne wohl erst im Jahr 2014 gerechnet werden. Ursprünglich hatte der zuständige, aber wirtschaftlich labile Überlandnetzbetreiber Tennet zugesichert, den Netzanschluss bis Ende 2012 zu realisieren.

Dr. Axel J. Prümm, Leiter Energie- und Klimapolitik 'markt intern' Verlag, kommentiert die Pläne der beiden Minister: "Was seitens Rösler und Altmaier als Ansporn an Investoren, wie das RWE, gedacht war, um sie zu motivieren, trotz erheblicher technischer Risiken hinsichtlich fehlender Anschlussmöglichkeiten an das Stromnetz, Milliarden Euro in Windanlagen zu investieren, wird sich ins Gegenteil verkehren. Rechtsunsicherheit ist keine Basis für ein seriöses Investment.“


Pressekontakt

Uwe Kremer
Pressesprecher
'markt intern'-Verlag

Tel.: (0211) 66 98 - 255
Fax: (0211) 69 12 - 440
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Dr. Bastian Peiffer
Pressereferent 
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