Clerical Medical: Richter droht Versicherer mit Staatsanwaltschaft wegen Prozessbetrugs
Düsseldorf, 05.07.2012. Ein Richter des Landgerichts München I hat dem britischen Versicherer Clerical Medical (CMI) bzw. deren Prozessbevollmächtigten Prozessbetrug vorgeworfen und die Weitergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft angedroht. Aus Sicht des Richters stellte CMI Tatsachen in Abrede, die aus anderen Verfahren oder Beweisaufnahmen als erwiesen anzusehen seien. Im dem Prozess geht es um fremdfinanzierte Rentenversicherungen der CMI. Das berichtet aktuell der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ′versicherungstip’/’markt intern’. Eine Woche vor den von Tausenden Anlegern erwarteten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu fremdfinanzierten Rentenversicherungen des britischen Lebensversicherers reißt die Kette schlechter Nachrichten für CMI nicht ab:
Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte den Versicherer jetzt per Prospekthaftung zu Schadenersatz (Az.: 17 U 535/11). CMI muss über 93.000 Euro nebst Zinsen an den Versicherungsnehmer zahlen und ihn von den Darlehensverbindlichkeiten bei der Bayerischen Landesbank freistellen. Das OLG ließ keine Revision zu. Dagegen hat der Versicherer beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Anleger schloss 2001 einen sogannten ‚EuroPlan’ ab. Als Einmalanlage flossen 100.000 Euro in den ‚Pool 2000 Eins’. Als Bruttodarlehen wurden 111.111,11 Euro aufgenommen. Zudem wurde für den Fonds ‚Davis Value Fund’ eine monatliche Sparrate von 128 Euro vereinbart. Die Richter des OLG München erkennen eine „vorvertragliche Pflicht“ der CMI, den Kunden „darüber aufzuklären, dass der Prospekt und die weiteren Unterlagen bzgl. des Fondskonzeptes ‚EuroPlan’ fehlerhaft waren und die im Zusammenhang mit der von ihr angebotenen Versicherung verwandten Unterlagen unvollständig waren sowie irreführende und unrichtige Angaben enthielten“. Eine „Aufklärung über die tatsächlichen Risiken der Anlage“ enthalte „weder der Prospekt noch das Kurzexposé“.
Rechtsanwalt Hans Witt, Kanzlei Witt Rechtanwälte/Heidelberg, der das Urteil erstritten hat, analysiert: „Das Urteil ist verheerend für CMI, die versucht hat, im Vorfeld das Urteil durch sehr günstige Vergleichsangebote zu verhindern. Das ist ein echter Durchbruch mindestens für alle EuroPlan Anleger. Das OLG München spricht in seinen Urteilsgründen zahlreiche Pflichtverletzungen bzw. unzureichende Aufklärung im Prospekt selbst an und folgt umfassend unserem umfangreichen Vortrag. Das Urteil hat aber nicht nur große Bedeutung für die EuroPlan Anleger, sondern für zahlreiche weitere Anleger anderer fremdfinanzierter Renten- und Hebelmodelle.“ Schon im Vorfeld habe das OLG München „in einem Hinweisbeschluss von einer möglichen arglistigen Täuschung des Kunden durch CMI gesprochen, im Urteil selbst spricht der Senat von einem zumindest fahrlässigen Handeln“.
Erwin Hausen, Chefredakteur des ′versicherungstip’, kommentiert: "Fehlerhafte Unterlagen, irreführende und unrichtige Angaben, Vorspiegelung einer Berechnungsmethode, die keine ist: Das OLG München führt schonungslos die Fehlleistungen und Pflichtverletzungen der CMI auf. Das Ergebnis der Nichtzulassungsbeschwerde bleibt abzuwarten, doch hat am 11.07. der BGH ohnehin in fünf anderen Fällen das Wort. Setzt sich der OLG-Maßstab durch, dass CMI für den EuroPlan-Prospekt und dessen zahlreiche unzureichende Darstellungen haftet, dann hat das gravierende Folgen für CMI.“ Allein dieses eine Modell wird von Witt auf ein Volumen von 300 Mio. Euro geschätzt.
Eine Rechtsprechungsübersicht zu Schadenersatzklagen gegen Clerical Medical finden Sie hier.
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