Merkel & Co.: Staatsstreich- oder nur Hintergehungsversuch?
Ein Kommentar von ′markt intern’- Verlagsdirektor Olaf Weber.
Auch wenn selbstverständlich nirgendwo von ‘Putschversuch‘ die Rede ist, liest sich das am 19. Juni vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichte Urteil vom Anfang bis zum Ende wie eine Generalabrechnung mit dem Regierungsstil von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Umgang mit dem Bundestag. Vergangene Urteile in der Causa Euro, ESM etc. waren immer um einen Ausgleich bemüht, um die exekutiven Möglichkeiten der Bundesregierung hinsichtlich der Krisenbewältigungspolitik nicht zu stark einzuschränken. Der ‘Ja, aber...‘-Tenor ist im jüngsten Urteil nun nicht mehr aufzufinden, gewichen einer Ohrfeigen-Kaskade, adressiert an die Bundesregierung. Unter Zitierung unzähliger Anfragen von Abgeordneten und Reaktionen der Regierung aus der ersten Jahreshälfte 2011 wird einem Observationsprotokoll gleichend offengelegt, mit welch’ akribischer Methodik Angela Merkel versucht hat, die sich aus Art. 23 Grundgesetz ergebene Unterrichtungspflicht des Bundestages trickreich zu hintergehen, um ihre „alternativlose“ Euro-Politik durchzusetzen, möglichst ohne Widerstände. Schonungslos werden jene ihrer Sprachregelungen seziert, mit denen die Regierung die mangelhafte Unterrichtung begründet. Die Rede ist da von einer „einzigartigen Situation“, „kurzen Halbwertszeiten“, dass erst auf ein „Gesamtpaket“ reagiert werden könne, „dass zu dem Thema noch keine abgestimmte Position der Bundesregierung bestehe“ usw. Wenn denn überhaupt, wurde deshalb zumeist mündlich informiert, manchmal auch nur die Obleute der Fachausschüsse, ausgehändigt wurden englische Vertragsentwürfe ohne Übersetzung oder auch gar nicht, Informationen wurden weitergegeben, als die erweiterte Euro-Gruppe diese schon beraten oder beschlossen hatte.
Wenngleich die Motivlage nicht ganz klar ist – denn zugestimmt haben diese bisher jedem Rettungsschirm – ist es der Antragstellerin, der Bundestagsfraktion der Grünen, zu verdanken, dass sich Deutschlands höchstes Gericht erstmals mit dem demokratischen Selbstverständnis der Bundesregierung befasste und durch die Feststellungen ein so engmaschiges Netz um Merkel & Co. gesponnen hat, dass diesen künftig kein Schlupfloch zur Umgehung unserer demokratischen Verfassungsstrukturen mehr offen bleiben sollte. Offen bleibt stattdessen, wie sich am 29. Juni, dem bisher geplanten Termin zur Ratifizierung des ESM-Vertrags, nun die Abgeordneten des Bundestages und der Bundesrat verhalten werden. Da die meisten Abgeordneten im Ruf stehen, solche wichtigen Vertragstexte wie jenen des ESMs überhaupt nicht zu lesen, ist analog dazu anzunehmen, dass diese die Brisanz des jüngsten Urteils und ihre Abnicker-Rolle verkennen werden. Dieses schon voraussehend, hat das Verfassungsgericht öffentlich Bundespräsident Joachim Gauck gebeten, die Unterschrift unter den ESM-Vertrag so lange hinauszuzögern, bis die Richter auf die nach der Ratifizierung anstehenden Eilanträge der neuerlichen Verfassungskläger (Klagen der Fraktion der Linken sowie von der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Prof. Dr. Christoph Degenhardt, Fh 10/12) reagieren können, was Gauck zusagte.
Dieser in der Bundesrepublik einmalige Vorgang ist der vorläufige Höhepunkt in einer Auseinandersetzung zwischen jenen Kräften, die einerseits meinen, die so mühsam errungene und auf der Demokratie beruhende Freiheit des deutschen Volkes auf dem Altar eines undemokratischen Bundesstaates Europa zu opfern und jenen, die diese Entwicklung nicht ohne eine maßgebliche Beteiligung der Bürger an diesem Entscheidungsprozess hinnehmen wollen. Entgegen der vorherrschenden öffentlichen Meinung scheint Merkels Rolle somit mitnichten jene, die den Schuldenstaaten wacker widersteht, sondern jene, die auf der Welle des fast zwangsläufig folgenden Euro-Crashs und ohne Volksabstimmung das Ende der Nationalstaaten einläuten will zugunsten eines supranationalen Europas. Es ist beschämend, dass die meisten Abgeordneten diese Strategie und ihre Rolle bisher nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Und es ist unglaublich mutig, wie vehement das Bundesverfassungsgericht mit seinem in der letzten Woche ergangenen Urteil sich für den Erhalt unserer Demokratie positioniert hat. Hoffentlich bleibt dieses bei seiner Haltung, der Druck auf die Richter aus Karlsruhe war nie höher.
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