< Vorheriger Artikel
08.02.2012 15:08 Alter: 99 Tage

Clerical Medical: Anerkenntnisurteil des BGH – Keine Rückwirkung auf deutsche Lebensversicherer


Düsseldorf, 08.02.2012. Im Streit um seine fremdfinanzierte Kapitallebensversicherung "Wealthmaster Noble" hat der britische Versicherer Clerical Medical (CMI) jetzt nicht nur kurzfristig die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen und den Anspruch der geschädigten Klägerin auf Zahlung einer Versicherungsleistung von 254.000 Euro anerkannt. Wie der Bundesgerichtshof gegenüber dem Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ′versicherungstip′/′markt intern’ erklärte, erlässt der BGH nun auch ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren. Für Clerical Medical ist das Anerkenntnisurteil nach Einschätzung des ′versicherungstip’ „der größte anzunehmende Unfall nach einem BGH-Sachurteil“. 

Der in der Vergangenheit immer wieder erfolgreiche Versuch des Versicherers, ein höchstrichterliches Urteil mit Signalwirkung für Hunderte vergleichbarer vor deutschen Gerichten anhängiger Klagen gegen Clerical Medical auf dem Wege des Vergleichs zu verhindern, war zuvor gescheitert. Dabei steht nach Informationen des ′versicherungstip′ nicht die Anlegerin als Klägerin im Vordergrund, sondern eine als Streithelferin ‚beigesprungene’ Bank, die im Interesse ihrer Kunden agiert. Diese Bank wollte einem Vergleich dem Vernehmen nach nur zustimmen, wenn alle ‚ihrer’ Fälle – genannt werden rund 20 – verglichen werden. Darauf ließ sich der britische Versicherer offensichtlich nicht ein. „Die in der Presse zitierte Aussage des Leiters der Rechtsabteilung von Clerical Medical, Carsten Hennicke <<Es ist nicht unsere Strategie, dass wir uns in allen Fällen vergleichen. Clerical Medical ist selbst daran interessiert, die Rechtslage zu klären>>, klingt in diesem Zusammenhang wie blanker Hohn. Hat sich CMI doch bei einem drohenden BGH-Urteil bisher und offensichtlich auch jetzt, soweit bekannt, immer versucht zu vergleichen“, so ′versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen.

Ebenfalls für Verwunderung bei Branchenexperten sorgte der Versuch, im Vorfeld der vermeintlichen BGH-Entscheidung aus einem Grundsatzurteil zu den höchst exzeptionellen Lebensversicherungsverträgen von Clerical Medical, eine Schicksalsentscheidung für die gesamte deutsche Lebensversicherungsbranche zu konstruieren. Der als Kronzeuge für diese These herangezogne Fachjurist Dr. Herbert Palmberger, Partner der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek/Düsseldorf, räumte auf Anfrage des ′versicherungstip′ ein: „Ich kenne nur einen CMI-Fall wirklich. Ich gehe davon aus, dass andere CMI-Fälle anders liegen.“ Vom Versicherungstip befragte Juristen, die in über tausend Fällen Anleger gegen Clerical Medical vertreten haben, erkennen keinerlei Rückwirkungen auf deutsche Lebensversicherer bei einer Grundsatzentscheidung des BGH in Sachen CMI. 


Pressekontakt

Uwe Kremer
Pressesprecher
'markt intern'-Verlag

Tel.: (0211) 66 98 - 255
Fax: (0211) 69 12 - 440
presse(at)markt-intern(dot)de

 

Dr. Bastian Peiffer
Pressereferent 
'markt intern'-Verlag

Tel.: (0211) 66 98 - 255
Fax: (0211) 69 12 - 440
peiffer(at)markt-intern(dot)de

Pressemitteilungen abonnieren

Abonnieren Sie unsere Presseinfos als RSS-Feed
oder erhalten Sie unsere Pressemitteilungen per E-Mail

Bookmarken bei: