Datensammelwut und Softwarechaos bei der Besteuerung von Auslandszinsen
Düsseldorf, 19.01.2012. „Besteuerung ausländischer Zinsen nicht sichergestellt“, heißt es in einer Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf eine Anfrage des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, die dem Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ′steuertip′/′markt intern’ vorliegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss als Unterausschuss des Haushaltsausschusses hatte das BMF aufgefordert zu berichten, ob und in welcher Weise die Finanzverwaltungen der Länder die Zinsmeldungen aus anderen EU-Staaten auswerten. Im Ergebnis zeigt sich zwar die Datensammelwut der Finanzverwaltung, gleichzeitig offenbart die Antwort des BMF jedoch, dass der Fiskus nicht in der Lage ist, die Datenberge auszuwerten.
So haben die Bundesländer für die Jahre 2005 und 2006 die 40.000 bedeutendsten Kontrollmitteilungen überprüft, die ihnen vorab vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt wurden. Dabei trat lediglich in 2.950 Fällen ein Mehrergebnis auf, insgesamt 4,5 Mio. Euro. In dieses Ergebnis sind zudem „Zufallsfunde in nicht unerheblichem Umfang“ eingeflossen. Das schon seit dem 01.03.2010 insgesamt bereitstehende Datenmaterial haben die Bundesländer bisher aber noch nicht abgerufen (u. a. auch deshalb nicht, weil für die Jahre von 2005 bis 2008 mittlerweile berichtigte Angaben aus dem Ausland eingegangen sind und das aufwendig zu programmierende Korrekturverfahren erst in Kürze fertig sein wird. Die Aufbereitung der Daten ab 2009 ist ebenfalls problematisch (das hierfür entwickelte maschinelle Antragsverfahren soll „voraussichtlich im 1. Quartal 2012“ fertiggestellt sein).
Im Rahmen des Projektes KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung), so berichtet der ′steuertip′, sollen Kontrollmitteilungen zu freigestellten Kapitaleinkünften und ausländischen Zinseinkünften im Rahmen des Risikomanagementsystems (RMS) bearbeitet werden. Da hinsichtlich der Automatisierung der Freistellungsüberprüfung Probleme aufgetreten sind, wurden beide Teilprojekte entkoppelt, damit wenigstens die „risikoorientierte Prüfung“ der ausländischen Zinseinkünfte fortentwickelt werden konnte. Das vom BMF genehmigte automatisierte Konzept sieht vor, dass die aus dem Ausland übermittelten Daten beim BZSt strukturiert und mit der Steueridentifikationsnummer des Anlegers ergänzt werden. Prüfungsbedürftige Kontrollmitteilungen sollen automatisch ausgewertet werden, die übrigen nur auf explizite Anforderung des Sachbearbeiters. Hierbei erfolgt immer dann ein automatischer Aufgriff, wenn für einen Steuerzahler aus mehr als zwei Staaten Kontrollmitteilungen eingehen oder eine bestimmte Betragsgrenze überschritten wird (wobei sich das BMF hinsichtlich der Höhe der Grenze ausschweigt) bzw. die Zinserträge höher als in der Steuererklärung angegeben sind. Aus den übrigen Fällen wird eine Zufallsstichprobe gezogen, die ebenfalls automatisiert kontrolliert wird. Nach derzeitiger Planung sollen die Implementierung der Aufgriffsgrenzen im 2. Quartal 2012 und die Zufallsstichprobenziehung im 3. Quartal softwaretechnisch abgeschlossen sein. Insgesamt werden die Bundesländer aber nicht vor Ende 2012 das gesamte System einsetzen können.
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