Verkehrsopferhilfe reguliert ab sofort Schäden für Ineas-Versicherte
Düsseldorf, 23.07.2010. Der Verein Verkehrsopferhilfe e. V. (VOH) reguliert ab sofort Haftpflichtschäden für Versicherte der Direktversicherer Ineas und LadyCarOnline. Das bestätigte der Notfallfonds der deutschen Autoversicherer VOH gegenüber dem Düsseldorfer Branchendienst 'versicherungstip'/'markt intern'. Beide Versicherer sind Töchter des in finanzielle Schieflage geratenen niederländischen Versicherers International Insurance Corporation (IIC).
Die VOH reguliert jedoch nur Haftpflichtschäden. Versicherte, die bei Ineas oder LadyCarOnline kaskoversichert sind, bleiben auf ihren Kosten sitzen. Zudem kann die Verkehrsopferhilfe auch bei Haftpflichtschäden eine Selbstbeteiligung des Versicherten von bis zu 2500 Euro fordern.
'versicherungstip'-Chefredakteur Erwin Hausen rät betroffenen Verbrauchern: "Ineas-Kunden sollten sich dringend einen neuen Versicherer suchen, da Kaskoschäden nicht von der VOH reguliert werden und bei Haftpflicht Regreß droht. Zudem werden die Prämien nach unseren Erkenntnissen nach wie vor von den Konten der Versicherten abgebucht, obwohl Ineas selbst die Leistungen in Frage stellt. Das ist ein Skandal und umsomehr ein Grund, sich schleunigst einen neuen Versicherer zu suchen. Jetzt erfahren Verbraucher die Nachteile einer Billigpolice im Internet, bei einem Maklerkunden würde sich nun der Versicherungsmakler um eine neue Police kümmern."
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