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23.04.2009 10:52 Alter: 1 Jahre

eBay-Urteil: Verbraucher haben das Nachsehen


Düsseldorf, 23.04.2009. Das Berliner Landgericht verkündete am 21. April 2009 ein Urteil zu Lasten des Markenherstellers Sternjakob/Frankenthal. Anlaß: Ein eBay-Verkäufer klagte gegen das Frankenthaler Unternehmen. Grund: Sternjakob, Vertreiber der Marken Scout und 4you, unterstützt seine Fachhändler durch einen selektiven Vertrieb. Anbieter, die über eBay vertreiben, können mit der geforderten fachkundigen Beratung nicht aufwarten und werden deshalb vom Selektivvertrieb ausgeschlossen. Daß der Hersteller Sternjakob gegen das Urteil, mit dem er zur Belieferung des eBay-Verkäufers gezwungen werden soll, Berufung einlegen wird, begrüßt die 'markt intern'-Verlagsgruppe. Das in Düsseldorf ansässige Unternehmen ist Europas größter Brancheninformationsdienst und vertreibt 23 Briefe, die sich an Fachhändler und Fachhandwerksbetriebe richten.

"Wer auf die angeblich günstigen Preise von eBay-Anbietern schaut und diese mit denen im Fachhandel in einen Topf schmeißt, vergleicht Äpfel mit Birnen. Zudem leistet der Fachhandel mit seiner fachkundigen Beratung einen Dienst an der Marke. Dieser Dienstleistung entziehen sich eBay-Verkäufer. Diese partizipieren an der Leistung des Fachhandels, der für die Beratung noch gut genug ist. Den Reibach machen eBay-Anbieter“, informiert 'markt intern'. Entgegen erster Presseberichte ist durch das Urteil des Landgerichts Berlin das Problem für eBay-Händler, vom Selektivvertrieb ausgeschlossen zu werden, keineswegs ausgeräumt worden. Die Chancen stehen nämlich gut, daß mit dem Rechtsstreit, den der Markenhersteller Sternjakob in die nächste Instanz führt, letzten Endes dem Fachhandel, der Markenindustrie und den Verbrauchern geholfen wird. Sternjakob-Geschäftsführer Dieter Liebler gegenüber 'markt intern': "Wir werden in Berufung gehen." 'markt intern' führt hierzu aus:

"Ein Qualitätsanbieter, der seine Markenrechte für teures Geld schützen läßt, viel Geld in Entwicklungskosten neuer Produkte steckt, hat ein Recht darauf, seine Vertriebswege selbst zu bestimmen bzw. an  den Vertrieb der von ihm entwickelten Produkte adäquate Anforderungen zu stellen. Wenn diese ein eBay-Anbieter nicht erfüllen kann, weil er die Kosten für Beratung spart, dann ist das sein Problem."

Diese Auffassung wird nicht nur vom Landgericht Mannheim geteilt, das in einem gegen Sternjakob gerichteten Parallelverfahren das eBay-Verbot für rechtmäßig erklärt hat (die Berufung ist derzeit vor dem OLG Karlsruhe anhängig), sondern auch von weiten Teilen der juristischen Fachöffentlichkeit. Dieter Liebler zu diesem Verfahren gegenüber 'markt intern': "Der Termin dieser Verhandlung steht noch nicht fest."

Allen Verbrauchern rät 'markt intern', bei der Auswahl von Markenartikeln stets die gesamten Leistungen zu betrachten, die für den Verkaufspreis gewährt werden. Wer es als freien Wettbewerb versteht, wenn eBay-Anbieter zunehmend durch wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen begünstigt den Fachhandel verdrängen, ist auf dem Holzweg. Mittel- und langfristig haben Verbraucher das Nachsehen. Wodurch? Durch eine Verdrängung von Fachhändlern und Fachhandwerksbetrieben mit ihren zahlreichen Vollzeitarbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen droht hierzulande eine Handelslandschaft zu entstehen, die durch ihre monopolistischen Strukturen das Angebot immer mehr einschränkt. Die angeblich günstigen Preise auch von eBay-Verkäufern kosten uns alle in Wahrheit viel Geld.         

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Pressekontakt

Uwe Kremer
Pressesprecher
'markt intern'-Verlag

Tel.: (0211) 66 98 - 199
Fax: (0211) 69 12 - 440
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Bastian Peiffer
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