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08.07.2010 10:09 Alter: 60 Tage

C&A gibt strafbewehrte Unterlassungserklärung ab

Versicherungsvermittlung beim Textilhändler nicht gesetzeskonform


Düsseldorf, 08.07.2010. Das Bekleidungsunternehmen C&A hat jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, weil die Vermittlung von Versicherungen auf der Website des Düsseldorfer Unternehmens nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Das berichtet aktuell der Branchendienst 'versicherungstip'. Die C&A Bank GmbH, eine hundertprozentige Tochter der C&A Mode KG, bietet seit 2006 Versicherungsprodukte wie Kfz-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen an. C&A vermittelt ausschließlich Produkte der DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG, einer Tochter des Versicherungskonzerns Zurich. Dabei bewegte sich C&A nicht im Rahmen der Gesetze, wie die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) meinte. Der Abmahnung des Maklerverbandes ist C&A jetzt durch eine Verpflichtungserklärung nachgekommen.
 
Zum Zeitpunkt der Abmahnung suchten Kunden auf der C&A-Website vergeblich die gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformationen. Zudem muß ein Versicherungsvermittler laut Versicherungsvertragsgesetz seinen Kunden mitteilen, „für welche Versicherer er seine Tätigkeit ausübt und ob er für diese ausschließlich tätig ist“. Auch diese Ausschließlichkeits-Aufklärung des Verbrauchers fehlte. IGVM-Vorstand Wilfried Simon weist auf die Bedeutung dieser Aufklärungspflicht hin: "Für Verbraucher ist es besonders wichtig, daß diese Norm eingehalten wird. Kunden könnten sonst irrtümlich annehmen, unabhängig beraten zu werden, obwohl das Unternehmen – wie im Fall C&A – nur Produkte eines einzigen Versicherers anbietet." Abgemahnt wurde auch, daß Interessenten auf der Website kein Beratungsangebot fanden.
 
C&A hat sich nun verpflichtet, „sämtliche einschlägigen Pflichtinformationen … in einer dem Impressum vergleichbaren Weise zu veröffentlichen“. Zudem wollen die Düsseldorfer „auf bestehende Ausschließlichkeitsbindungen zu bestimmten Versicherungen“ hinweisen. Im Zusammenhang mit den Informationen zu einem Neuantrag der Hinweis, daß „eine fernmündliche Beratung möglich ist“.
 
'versicherungstip'-Chefredakteur Erwin Hausen moniert die Untätigkeit der Aufsichtsbehörden: "Die Aufsichtsbehörden werden u. E. nicht so tätig, wie das im Interesse des Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs notwendig ist. Daher ist es um so erfreulicher, daß Marktteilnehmer das Kostenrisiko nicht scheuen, um dem Recht Geltung zu verschaffen." 

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