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10.03.2010 17:12 Alter: 142 Tage

Kippt die bedingungslose Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften?

'markt intern' fordert Amnestie und Neuregelung für mittelständische Unternehmen


Düsseldorf, 10.03.2010. Nachdem das Europäische Parlament heute einer Befreiung von Kleinstunternehmen von Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten den Weg geebnet hat, bekräftigt der Düsseldorfer 'markt intern'-Verlag seine Forderung, die Vollstreckung massenhaft verhängter Ordnungsgelder gegen mittelständische Unternehmen auszusetzen und eine Amnestie einzuleiten. Bereits Ende letzten Jahres hatte der Branchendienst 'GmbH intern' gegenüber Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zudem eine Härtefallregelung gefordert, da die Offenlegung von Jahresabschlüssen im Einzelfall zu erheblichen Nachteilen bei den Kleinstunternehmen bis hin zur Existenzgefährdung führen könne, etwa bei Unternehmen, die einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind. Auch benachteiligten die Ordnungsgelder kleine Unternehmen unverhältnismäßig, da sie unabhängig von der Größe des Unternehmens erhoben würden.

Für 'GmbH intern'-Chefredakteur Peter Vogt ist die Definition von Kleinstunternehmen durch das Europäische Parlament zwar großzügig. Zugleich zeige sich hier, daß man sich des grundsätzlichen Problems der bedingungslosen Offenlegungspflicht für mittelständische Kapitalgesellschaften bewußt sei, dieses aber auf europäischer Ebene nicht direkt angehen wolle. Vogt verwies darauf, daß dem deutschen Gesetzgeber mit der von 'GmbH intern' vorgeschlagenen Amnestie und Neuregelung bei geringem Aufwand ein europarechtskonformes Mittel zur Verfügung stehe, übertriebene Härten des Ordnungsgeld- wie des Offenlegungsverfahrens auf einfache Weise zu bereinigen.

Nach dem Willen der Parlamentarier sollen Kapitalgesellschaften, die nicht mehr als 10 Mitarbeiter haben, bzw. eine Bilanzsumme von weniger als 500.000 Euro oder einen Umsatz von weniger als einer Mio. Euro aufweisen, zukünftig keine Bilanzen mehr vorlegen müssen, wenn zwei der drei Kriterien erfüllt sind. Damit fällt für diese Gruppe gleichzeitig auch die Offenlegungspflicht weg. Die Entscheidung darüber, ob der Beschluß als Richtlinie für die Mitgliedsländer Gesetzeskraft erlangt, obliegt nun in letzter Instanz dem Europäischen Rat.

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Den achtseitigen Amnestie- und Neuregelungsentwurf von 'GmbH intern' erhalten Journalisten auf Anfrage unter: presse(at)markt-intern(dot)de


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Pressekontakt

Uwe Kremer
Pressesprecher
'markt intern'-Verlag

Tel.: (0211) 66 98 - 199
Fax: (0211) 69 12 - 440
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Bastian Peiffer
Pressereferent
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