AWD-Vertreter lassen sich von Kunden Maklervollmachten erteilen
Düsseldorf, 13.05.2009. Obwohl der Finanzdienstleister AWD/Hannover ein Mehrfachagent ist, d. h. alle AWD-Vermittler dem Buchstaben des Gesetzes nach "von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut [sind], gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen“, lassen sich Vermittler des AWD auf den AWD lautende Maklervollmachten von Versicherungsnehmern erteilen. Das berichtet aktuell der Düsseldorfer Branchendienst 'versicherungstip', unter Berufung auf entsprechende ihm vorliegende Dokumente.
Im Gegensatz zu Versicherungsagenten wie dem AWD und seinen Untervermittlern sind Makler nicht Vertreter der Versicherungsgesellschaften, sondern ausschließlich dem Wohl des Kunden verpflichtet. Eine Doppelfunktion als Versicherungsvertreter und Makler ist nicht zulässig. Der AWD schweigt bislang zu diesen Vorgängen, so daß sich nur schwer einschätzen läßt, ob der AWD mit diesem Vorgehen eine bestimmte Strategie verfolgt, oder, ob AWD-Vertreter ohne Kenntnis der Zentrale in Hannover gehandelt haben. Jedoch trägt das Unternehmen auch in diesem Fall die Verantwortung, da die Vollmachten auf den AWD Allgemeiner Wirtschaftsdienst ausgestellt wurden und der einzelne Untervermittler nach dem Patronatsprinzip 'Auge und Ohr' des AWD darstellt, d. h. das Wissen und Handeln der einzelnen Vermittler muß regelmäßig auch dem AWD zugerechnet werden.
"Es ist völlig unstrittig", so 'versicherungstip'-Chefredakteur Erwin Hausen "daß ein Versicherungsvertreter nicht gleichzeitig auch als Versicherungsmakler auftreten kann. Das Einholen von Maklervollmachten in dieser Form durch einen Mehrfachagenten ist nach unserer Auffassung wettbewerbswidrig, grob unseriös und löst erhebliche Haftungsprobleme aus. Unverständlich ist vor allem, warum der AWD zu den Vorgängen schweigt, denn dem Unternehmen droht, neben dem Gesetzeskonflikt, ein gewaltiger Imageschaden."
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