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		<title>markt intern Pressemitteilungen</title>
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			<title>markt intern Pressemitteilungen</title>
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		<lastBuildDate>Fri, 11 May 2012 16:20:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Norbert Röttgen – Bundesumweltminister auf Abruf?</title>
			<link>http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/datum/2012/05/11/norbert-roettgen-bundesumweltminister-auf-abruf/</link>
			<description>Düsseldorf, 11.05.2012. Heute stoppte der Bundesrat mit den Stimmen auch von CDU-geführten Ländern...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf, 11.05.2012. Heute stoppte der Bundesrat mit den Stimmen auch von CDU-geführten Ländern die vom Bundesumweltminister konzipierte Kürzung der Solarförderung um bis zu 30 Prozent. Vor einer Woche forderte der neue Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, konventionelle Kraftwerke länger am Netz zu lassen, weil der Ausbau der Stromnetze und neuer, moderner Kraftwerke sich verzögere: Ein unverhohlener Angriff auf Umsetzung und Konzeption von Norbert Röttgens Kernprojekt als Bundesumweltminister – der Energiewende. Am kommenden Sonntag droht der CDU das schlechteste Ergebnis bei einer Landtagswahl seit der Gründung Nordrhein-Westfalens. Drei schwere politische Niederlagen in zehn Tagen könnten auch für die Karriere des politischen Musterschülers Norbert Röttgen zu viel sein.&nbsp;<br /></strong>&nbsp;<br />`markt intern` sieht die Lösung für die Ära nach Röttgen in einer Abkehr von der Energiewende-Politik: Solange keine Versorgungssicherheit für Wirtschaft und Verbraucher gegeben ist, solange technisch nicht sichergestellt ist, dass Strom ohne Begrenzung überall verfügbar ist, wo sie gebraucht wird, solange keine seriöse Finanzierung der Energiewende ohne unkalkulierbare Preisaufschläge durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz/EEG gefunden ist, die verfassungskonform ausgestaltet sein muss, solange kann Deutschland nicht auf einen ausgewogenen Strom-Mix verzichten, zu dem auch die Kernenergie gehört.<br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 11 May 2012 16:20:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Irreführende Werbung mit Testergebnissen: OLG Nürnberg bestätigt Urteil gegen Discounter Netto</title>
			<link>http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/datum/2012/05/03/irrefuehrende-werbung-mit-testergebnissen-olg-nuernberg-bestaetigt-urteil-gegen-discounter-netto/</link>
			<description>Düsseldorf, 03.05.2012. In einem Urteil gegen die Netto Marken-Discount AG hat das...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf, 03.05.2012. In einem Urteil gegen die Netto Marken-Discount AG hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg strenge Regeln für die Werbung mit Testergebnissen aufgestellt und dem Unternehmen konkret untersagt, Sportschuhe mit einem sportwissenschaftlichen Test zu bewerben, ohne zugleich der Öffentlichkeit Zugang zu Ergebnissen und Grundlagen des Tests zu gewähren (Az.: 3 U 2216/11). Das berichten aktuell die Düsseldorfer Brancheninformationsdienste '<link 167 - internal-link>markt intern'-Schuh-Fachhandel</link>&nbsp;und -<link 178 - internal-link>Sportfachhandel</link>. Erstritten hatte das Urteil der Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb' (WiW).</strong><br /><br />Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung der Nürnberger Richter:&nbsp;<i>„Als unlauter ist es dabei anzusehen, wenn Testergebnisse zur Werbung für ein Produkt verwendet werden und der Verbraucher nicht leicht und eindeutig darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann … Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse eines vergleichenden Tests für mehrere Produkte durch die Stiftung Warentest, sondern auch für eine sogenannte Testhinweiswerbung mit Untersuchungsergebnissen von Fachzeitschriften.“</i><br /><br />Anlass der Klage war eine Anzeige des Discounters in der Bild am Sonntag vom 27.02.2011. Darin hatte Netto den sogenannten<i>&nbsp;&quot;Walkmaxx Fitness-Schuh&quot;</i>&nbsp;mit fünf Sternen und der Unterzeile&nbsp;<i>„Gemäß dem sportwissenschaftlich getesteten Walkmaxx-Prinzip“</i>&nbsp;beworben. Weil der Verein 'Wirtschaft im Wettbewerb' darin eine klare Irreführung der Verbraucher erkannte, forderte er im März letzten Jahres eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung, die der Discounter u. a. mit dem Hinweis auf den rein dekorativen Charakter der angegebenen fünf Sterne verweigerte. Ende letzten Jahres entschied das angerufene Landgericht Amberg gegen Netto, das Oberlandesgericht bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz. Die Revision ist nicht zugelassen.<br /><br />Dr. Viola Huber, die Geschäftsführerin von 'Wirtschaft im Wettbewerb', begrüßt das Urteil:&nbsp;<i>&quot;Testergebnisse dienen dem Endverbraucher angesichts einer ständig wachsenden Angebotsvielfalt als wichtige Orientierungshilfe, für Händler stellen Produkttest ein erfolgreiches Marketinginstrument dar. Der Hinweis auf eine Informationsquelle ist dabei unerlässlich für die inhaltliche Überprüfbarkeit von Ergebnissen und dient der Seriosität von Angaben. Damit ist dieses Urteil für Endverbraucher, die auf Basis solider Informationen ihre Kaufentscheidung treffen wollen, wie auch Händler, die selbst große Sorgfalt hinsichtlich der Transparenz ihrer Testwerbung walten lassen, gleichermaßen wertvoll.&quot;</i>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 03 May 2012 09:57:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Kartellrechtsreform: Mittelstand kritisiert Kabinettsbeschluss</title>
			<link>http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/datum/2012/04/04/kartellrechtsreform-mittelstand-kritisiert-kabinettsbeschluss/</link>
			<description>Düsseldorf, 04.04.2012. Ende März hat die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf, 04.04.2012.&nbsp;Ende März&nbsp;hat die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. In einem detaillierten Positionspapier hat die von ′<link 23 - internal-link>markt intern</link>′/Düsseldorf im November 2010 gegründete ′Initiative mittelstandsfreundliches Kartellrecht′ den Kabinettsentwurf der GWB-Novelle kritisiert: Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf verfehle die Zielvorgaben des Koalitionsvertrages in punkto Mittelstandsförderung. Die GWB-Novelle sollte getreu dem Motto&nbsp;<i>&quot;Vorfahrt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)&quot;&nbsp;</i>überarbeitet und zugunsten einer wohlverstandenen Liberalisierung der Vertriebsformen nachgebessert werden, so die ′Initiative mittelstandsfreundliches Kartellrecht′. Die Novelle soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.&nbsp;</strong>
Einen Mitstreiter im Ringen für ein mittelstandsfreundliches Kartellrecht hat ′markt intern’ in Ernst Hinsken (CSU), dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages gefunden. Gegenüber ′markt intern’ erklärte Hinsken:&nbsp;<i>&quot;Die GWB-Novelle steht jetzt auf der Tagesordnung. Wir müssen uns mit dem Kartellrecht auseinandersetzen und werden das auch intensiv tun. Ich verhehle nicht, dass ich mehr Änderungen im positiven Sinne für den Mittelstand in das Kartellgesetz hinein bringen möchte als bisher im Regierungsentwurf vorgesehen ist.&quot;&nbsp;<br /><br /></i>Wesentliche Bausteine einer mittelstandsfreundlichen Wettbewerbsrechts-Reform seien die Einführung von Bagatellgrenzen auch für Kernbeschränkungen, die Bildung von Fallgruppen für den Effizienzeinwand, die gesetzliche Regelung des selektiven Vertriebs, die (Wieder-) Einführung eines verbindlichen Auskunftsanspruchs gegenüber Kartellbehörden, eine gesetzliche Regelung des Internetabsatzes sowie eine Erleichterung der Kooperation zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), so die ′Initiative mittelstandsfreundliches Kartellrecht′ in ihrem Positionspapier.
<link fileadmin/user_upload/Presse/Positionspapier_IMK.pdf - download>Das 15-seitige Positionspapier der ′Initiative mittelstandsfreundliches Kartellrecht′ können Sie hier als pdf-Datei laden.</link>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 12:02:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.markt-intern.de/uploads/media/Positionspapier_IMK_01.pdf" length ="162552" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Mondpreise: Rossmann gibt Unterlassungserklärung ab</title>
			<link>http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/datum/2012/04/04/mondpreise-rossmann-gibt-unterlassungserklaerung-ab/</link>
			<description>Düsseldorf, 04.04.2012. Die Rossmann Online GmbH hat sich gegenüber dem Wettbewerbsverein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf, 04.04.2012. Die Rossmann Online GmbH hat sich gegenüber dem Wettbewerbsverein ′<link http://www.wirtschaft-im-wettbewerb.de/ - external-link-new-window>Wirtschaft im Wettbewerb</link>′/Düsseldorf (WIW) verpflichtet, für einen Sportschuh der Marke ′Masai Barefoot Technology′ (MBT) nicht mehr mit einer unverbindlichen Herstellerpreisempfehlung zu werben, die nie existierte. Die Drogeriekette bot den Schuh auf ihrer Website zu einem Verkaufspreis von 79,99 Euro an und nannte eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung von 230 Euro. Das berichtet aktuell der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst <link 167 - internal-link>′markt intern′-Schuh- Fachhandel</link>. Zusätzlich verpflichtet sich Rossmann, künftig darauf hinzuweisen, wenn es sich bei im Online-Shop angebotenen Schuhen des Herstellers MBT um ein Auslaufmodell handelt.<br /></strong><br />Die für den Wiederholungsfall mit einem Vertragsstrafeversprechen verbundene Unterlassungserklärung ist für Endverbraucher wie Mitbewerber als positiv zu werten, was WiW-Geschäftsführerin Rechtsanwältin Dr. Viola Huber wie folgt erläutert: <i>„Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ist ein wichtiges Kriterium für den Endverbraucher, die Preiswürdigkeit eines Angebotes einschätzen zu können. Ist diese unzutreffend, liegt eine Irreführung über die Preiswürdigkeit des Angebotes vor, das nicht nur für die Entscheidungsfindung des Kunden nachteilig ist, sondern auch Mitbewerber weniger leistungsfähig erscheinen lässt. Dies gilt in gleicher Weise für die Bewerbung von Auslaufmodellen mit einem Sonderpreis ohne einen entsprechenden Hinweis.“ <br /></i><br />'markt intern'-Schuh-Fachhandel-Chefredakteurin Elisabeth Kraemer kommentiert:<i> &quot;Für uns ist der aktuelle Fall ein Beweis dafür: Verbraucher werden von servicearmen Vertriebsformen wie Rossmann-Online in die Irre geführt, die mit einem angeblich günstigen Preis für renommierte Marken locken. Wir empfehlen allen Kunden, angebliche Rabatte oder sagenhaft wirkende Vergünstigungen, die sich oft als Mondpreise entpuppen, genau zu überprüfen.&quot;</i>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 10:46:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>OLG München: Geldwäsche bei der Commerzbank</title>
			<link>http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/datum/2012/04/03/olg-muenchen-geldwaesche-bei-der-commerzbank/</link>
			<description>Düsseldorf, 03.04.2012. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Commerzbank AG verurteilt, an...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf, 03.04.2012. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Commerzbank AG verurteilt, an zwei geschlossene Immobilienfonds wegen „sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung“ 400.000 Euro zurückzuzahlen (Az. 17 U 1924/11).<i>&nbsp;&quot;Faktisch fand ein Vorgang der Geldwäsche statt“</i>, so das OLG München in seiner Urteilsbegründung. Das berichtet aktuell der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst&nbsp;<link 173 - internal-link>′kapital-markt intern’</link>. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Commerzbank hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt (Az. VI ZR 124/12).&nbsp;<br /></strong>&nbsp;<br />Bei den Fonds handelt es sich um die geschlossenen Immobilienfonds HAT-Gewerbefonds 51 und 58. Der damalige Geschäftsführer der Fondsverwaltungsgesellschaft übertrug im Zeitraum 2005/2006 die Liquiditätsreserve der Fonds von einer anderen Bank auf Konten bei der Commerzbank. Dabei gab er an, im Namen der Fondsverwaltungsgesellschaft zu handeln, in deren Namen die Fonds-Konten angelegt worden waren. Während die Fonds-Konten bei der vorherigen Bank die Bezeichnungen&nbsp;<i>„Sonderkonto Umlage (...)“&nbsp;</i>hatten, trugen die Konten bei der Commerzbank keine solchen Bezeichnungen mehr. Mit dem Vermögen wurden Anteile an Geldmarktfonds gekauft, die dann als Sicherheiten für Darlehen an die Vermögensverwalterin der Fonds sowie eine dritte Gesellschaft verpfändet wurden. Nachdem diese Darlehen notleidend wurden, verwertete die Commerzbank die Vermögenswerte, die eigentlich den Fondsgesellschaften gehörten.&nbsp;<br /><br />In seiner Urteilsbegründung kritisiert das OLG München ungewöhnlich deutlich die internen Vorgaben hinsichtlich Risikokontrolle und Geldwäsche bei der Commerzbank: Vier-Augen-Prinzip, Standardmaßnahmen und interne Schulungen zur Abwehr von Geldwäsche hätten bei der Commerzbank systematisch versagt, so das OLG. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der zuständige Firmenkundenbetreuer der Commerzbank in diesem Fall<i>&nbsp;„sich den starken Verdachtsmomenten, die für eine kriminelle Handlung sprachen und die Aufklärung verlangt hätten, verschloss und eine sich ihm bietende Möglichkeit, sich Klarheit zu verschaffen, bewusst nicht wahrnahm, weil er es gerade vermeiden wollte, dass aus einem begründeten Verdacht Gewissheit wurde“</i>. Zurechnen muss sich dies jedoch die Commerzbank, da nach Überzeugung des Gerichts der Firmenkundenbetreuer&nbsp;<i>„weder ausreichend geschult noch ordnungsgemäß überwacht wurde“</i>. Nach der Beweisaufnahme erkannte das Gericht, dass selbst dem Vorgesetzten des Firmenkundenbetreuers&nbsp;<i>„bereits die erforderliche fachliche Kenntnis fehlte, seine Mitarbeiter in derartigen Punkten zu schulen und zu überwachen“</i>. In der Vorinstanz war die Klage noch mangels Nachweis einer sittenwidrigen Schädigung abgewiesen worden.&nbsp;<br /><br />Ein Sprecher der Commerzbank erklärte gegenüber 'kapital-markt intern':&nbsp;<i>&quot;Vor Gericht hat der Geschäftsführer der Fonds ausgesagt, er habe die treuhänderische Verwahrung des Betrages für die Fonds nicht offengelegt. Aus keinem schriftlichen Dokument ergibt sich ein Hinweis darauf, die zuständigen Mitarbeiter in München hätten von dem Treuhandcharakter gewusst.&quot;<br /></i><br />Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ertel, Kanzlei Paproth Metzler Dr. Ertel &amp; Partner, der die Fondsgesellschaften in diesem Verfahren vertreten hat, fasst die Essenz der Entscheidung gegenüber ′kapital-markt intern′ wie folgt zusammen:&nbsp;<i>„In Zeiten, in denen die Bekämpfung von Geldwäsche immer mehr im Mittelpunkt nicht nur politischer Forderungen, sondern auch des öffentlichen Interesses sowie internationaler Verpflichtungen steht (siehe nur die 3. Geldwäscherichtlinie 2005/60/EG vom 26.10.2005) kann dieses Urteil durchaus als deutliches Signal an die Bankenwelt verstanden werden, sich künftig effektiver und ernsthafter mit dieser Problematik zu befassen.“<br /></i><br />′kapital-markt intern’-Ressortleiter Christian Prüßing sieht in dem Urteil einen deutlichen Hinweis, dass in Banken keineswegs mehr Sachverstand zu finden sei als im freien Vertrieb:<i>&nbsp;“In der Diskussion über die Vertriebsregulierung gab und gibt es immer wieder Träumer, die glauben, in einer sogenannten KWG-Lizenz bzw. einer bankaufsichtsrechtlichen ‚Überwachung’ das Non-Plus-Ultra für den Anlegerschutz gefunden zu haben. Nicht zuletzt dieser authentische Blick hinter die Kulissen der Commerzbank dürfte solche Träumereien recht unsanft beenden.“</i>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 10:25:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>BGH: Im Juli endlich Grundsatzurteil gegen Clerical Medical?</title>
			<link>http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/datum/2012/04/02/bgh-im-juli-endlich-grundsatzurteil-gegen-clerical-medical/</link>
			<description>Düsseldorf, 02.04.2012. Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 11. Juli dieses Jahres erneut über die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf, 02.04.2012. Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 11. Juli dieses Jahres erneut über die Ansprüche geschädigter Anleger gegen den britischen Versicherer Clerical Medical entscheiden. Das berichtet aktuell der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst&nbsp;<link 165 - internal-link>′versicherungstip’/′markt intern′</link>. Seit Jahren warten Tausende Anleger auf ein Grundsatzurteil des höchsten deutschen Gerichts. Meist sind Verbraucher mit überzogenen Renditeversprechungen in hochriskante, fremdfinanzierte Lebensversicherungsverträge gelockt worden. Bislang konnte Clerical Medical ein richtungsweisendes Urteil durch Vergleiche in letzter Minute oder Anerkenntnis von Urteilen der Vorinstanzen verhindern.&nbsp;<br /></strong><br />Zur Verhandlung terminiert auf den 11. Juli sind mindestens zwei Revisionen zu Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12.05.2011 (Az.: 7 U 144/10) sowie 18.07.2011 (Az. 7 U 146/10). Rechtsanwalt Tobias Pielsticker, Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair &amp; Kollegen/München, der das OLG-Urteil vom 12.05.2011 erstritten hat, erläutert gegenüber dem 'versicherungstip':&nbsp;<i>„Eine Stellungnahme des Bundesgerichtshofs (Az.: IV ZR 122/11) zu dem Urteil, das wir vor dem OLG Stuttgart für unseren Mandanten erstreiten konnten, würde Klarheit für Tausende andere Kunden der Clerical Medical schaffen. Wir erwarten aber nicht, dass die Versicherung es diesmal zu einer Verhandlung vor dem BGH kommen lässt.“<br /></i><br />Die Chancen auf ein Grundsatzurteil bewertet Rechtsanwalt Hans Witt, Kanzlei Witt Rechtsanwälte/Heidelberg, der das Verfahren vom 18.07.2011 für den Anleger führte und diesen nun vor dem BGH vertritt (Az.: IV ZR 151/11), ebenfalls niedrig und rät:&nbsp;<i>„Jeder Anleger muss damit rechnen, dass seine Ansprüche morgen schon verjähren könnten, da eine taggenaue Verjährung greifen kann. Wer zu lange abwartet, wird also möglicherweise von den Entscheidungen nicht mehr profitieren. Das ist genau der Grund, warum Clerical Medical immer wieder Grundsatzurteile verhindert, um so weiteren Schadensersatzansprüchen zu entgehen.“<br /></i><br />Allerdings glaubt ′versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen, dass der BGH den Druck auf Clerical Medical erhöht:&nbsp;<i>„CMI hat den BGH nach unserer Einschätzung zuletzt kräftig geärgert. Das hat zwar keinen Einfluss auf die Urteilsfindung. Die ‚Vorzugsbehandlung’ einer schnellen Terminierung weiterer Verfahren könnte aber eine zulässige Reaktion des Senats sein. Sportlich fortsetzen könnten es die Richter, indem sie zeitnah mehrere Verfahren terminieren. Vielleicht sogar mehr als zwei Verfahren am 11.07.2012. Dann jedenfalls hätten die CMI-Anwälte eine Höchstleistung zu erbringen, um den BGH erneut arbeitslos zu machen. Verjährungs-Hoffnungen der CMI können Geschädigte durchkreuzen durch Klage oder Einleiten eines Güteverfahrens vor einer anerkannten Schlichtungsstelle.“<br /></i>]]></content:encoded>
			<category>vt</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 14:05:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Staatsrechtler Degenhart fordert Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt</title>
			<link>http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/datum/2012/03/30/staatsrechtler-degenhart-fordert-volksabstimmung-ueber-esm-und-fiskalpakt/</link>
			<description>Düsseldorf, 30.03.2012. Der Leipziger Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hält die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf, 30.03.2012. Der Leipziger Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hält die Eurostützungsverträge ESM und Fiskalpakt für verfassungswidrig, wenn sie nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Das erklärte er in einem Gastbeitrag für den Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ′steuertip′/′markt intern’.<br /></strong><br />Das Haftungsrisiko des ESM-Vertragsentwurfes sei nur schwer kalkulierbar, so Degenhart. Es drohe&nbsp;<i>„der unüberschaubare, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbare Automatismus einer Haftungsgemeinschaft.“</i>&nbsp;Es entstehe eine<i>&nbsp;„nahezu kontrollfrei agierende und mit unbeschränkten Vollmachten ausgestattete internationale Finanzorganisation auf intergouvernementaler Ebene mit unzureichender demokratischer Legitimation.“</i>&nbsp;Mit rechtsstaatlichen und demokratischen Standards des Grundgesetzes sei dies nicht vereinbar.&nbsp;<br /><br />Durch den parallel zu ratifizierenden&nbsp;<i>&nbsp;„Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung“</i>, den&nbsp;<i>„Fiskalpakt“</i>,&nbsp; erhalten die europäischen Institutionen – Kommission und Rat – weit reichende Eingriffsbefugnisse gegenüber den Mitgliedstaaten, ohne dass dies demokratisch legitimiert wäre, so Degenhart. Auch hierdurch werde die Budgethoheit des Bundestags nachhaltig verkürzt.&nbsp;<br /><br />Schließlich stehe die Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Ratifizierung an.<i>&nbsp;„Durch den neu eingefügten Art. 136 Abs. 3 AEUV wird das Verbot der wechselseitigen Haftung der Mitgliedstaaten weitgehend aufgehoben. Damit fällt einer der verfassungsrechtlichen Eckpfeiler der Währungsunion und wird endgültig der Weg frei zu einer Transfer- und Haftungsunion…Sollten ESM und Finanzpakt nicht einem Referendum unterbreitet werden, so ist die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts geboten. Denn im Verstoß gegen das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip liegt gleichzeitig ein Verstoß gegen das demokratische Grundrecht des Art. 38 Abs.1 GG.“</i>, so Degenhart im ′steuertip.<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>steuertip</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 10:23:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Unternehmensnachfolge im Mittelstand: Steuerrechtlicher Leitfaden für Unternehmer</title>
			<link>http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/datum/2012/03/16/unternehmensnachfolge-im-mittelstand-steuerrechtlicher-leitfaden-fuer-unternehmer/</link>
			<description>Düsseldorf, 16.03.2012. Mehr als hunderttausend Mittelständler suchen bis zum Jahr 2014 einen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf, 16.03.2012. Mehr als hunderttausend Mittelständler suchen bis zum Jahr 2014 einen Nachfolger für ihr Unternehmen. Mit der Übergabe oder dem Verkauf des Betriebes entscheidet sich, ob das Lebenswerk des Unternehmers einen krönenden Abschluss findet oder die Firma schlimmstenfalls aufgegeben werden muss. Der Steuerberater Günter J. Stolz hat einen allgemeinverständlichen Leitfaden für Selbständige verfasst, die noch im Zenit ihrer Tätigkeit stehen und das eigene Unternehmen in Ruhe auf einen Wechsel an der Spitze vorbereiten wollen. (<i>Günter J. Stolz, Betriebsübergabe und Betriebsveräußerung, markt intern Verlag 2011, 19,90 Euro, ISBN: 978-3-00-035989-7</i>)<br /><br /></strong>Der Autor erklärt anschaulich, wie das eigene Unternehmen auf einen Wechsel an der Spitze vorbereitet wird und zeigt, was bei der Suche nach einem Nachfolger zu beachten ist. Die erb- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen steckt das Buch für Laien eingängig ab und bietet alternative Lösungen für verschiedene Problembereiche. Das Buch richtet sich aber auch an diejenigen, die innerhalb der Familie oder Käufer einen Betrieb übernehmen oder erwerben wollen. Gerade der Käufer sollte die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und rechtlichen Bedingungen einer Betriebsübernahme kennen.<br /><br />Der Autor Günter J. Stolz ist ehemaliger Finanzbeamter und heute als Steuerberater in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) tätig. Im Rahmen seiner 20-jährigen Berufserfahrung hat er eine ganze Reihe von Betriebsübertragungen und Betriebsveräußerungen begleitet.<br /><br />Das Buch ist direkt auf der&nbsp;<link https://sicher.markt-intern.de/index.php?id=1866 - external-link-new-window>Website des ′markt intern′-Verlages</link>&nbsp;oder im Buchhandel erhältlich.<br /><br />Ein Rezensionsexemplar können Journalisten per E-Mail unter presse@markt-intern.de anfordern. Bitte geben Sie an, in welchem Medium die Rezension veröffentlicht wird.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 10:39:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wie urteilen Mittelständler über Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Commerzbank? </title>
			<link>http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/datum/2012/03/14/wie-urteilen-mittelstaendler-ueber-sparkassen-genossenschaftsbanken-und-commerzbank/</link>
			<description>Bewerten auch Sie Ihre Hausbank in der großen ′markt intern’-Umfrage</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf, 14.03.2012. Mittelständische Unternehmer aus Fachhandel, Fachhandwerk und freien Berufen sind aufgerufen, ihre Hausbank zu bewerten. Die Teilnahme ist bis zum 9. April online unter&nbsp;<link http://umfrage.markt-intern.de/ - external-link-new-window>umfrage.markt-intern.de</link>&nbsp;möglich. Nach dem Schulnotensystem können die mittelständischen Umfrageteilnehmer Kontoführung, Geldanlage, Kreditgeschäft ihrer Hausbanken beurteilen<br /></strong><br />Wie bewerten Sie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die gemeinhin als Partner des Mittelstandes gelten? Wie erfolgreich ist die Neupositionierung der staatlich gestützten Commerzbank als Mittelstandsbank?&nbsp;<br /><br />Die 1971 gegründete Verlagsgruppe ‘markt intern‘ versteht sich als die publizistische Interessenvertretung des deutschen Mittelstandes und veröffentlicht 38 je wöchentlich für jeweils unterschiedliche Branchen erscheinende Wirtschafts-Informationsbriefe, damit ist ‘markt intern‘ Europas größter Verlag dieses Genres.<br /><br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 11:09:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Billige Brillen aus dem Netz: Marktführer Brille24 umgeht Einfuhrumsatzsteuer</title>
			<link>http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/datum/2012/03/02/billige-brillen-aus-dem-netz-marktfuehrer-brille24-umgeht-einfuhrumsatzsteuer/</link>
			<description>Düsseldorf, 02.03.2012. Der nach eigenen Angaben größte deutsche Brillenanbieter im Internet,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf, 02.03.2012. Der nach eigenen Angaben größte deutsche Brillenanbieter im Internet, Brille24/Oldenburg, umgeht durch sogenanntes Rechnungssplitting die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. Das berichtet aktuell der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ′<link 479 - internal-link>markt intern</link>’-Augenoptik. Nach Einschätzung der Branchenexperten entgehen dem deutsche Fiskus so erhebliche Einnahmen, die Praxis dürfte nach geltendem Recht aber legal sein.<br /></strong><br />Bestellt ein Verbraucher beispielsweise auf Brille24.de die Einstärken-Brille für 39,90 Euro, beliefert ihn direkt aus Hongkong die Brille24 Production Ltd. Von dieser erhält er eine sogenannte „Handelsrechnung“ über den Betrag von 21,90 Euro plus 5 Euro Versandkosten. Eine zweite Rechnung sendet ihm die in Oldenburg ansässige Brille24 GmbH über 18 Euro. Dieser Betrag errechnet sich aus 9 Euro für den deutschen Kundenservice und 9 Euro für die gewährte Geld-zurück-Garantie. Damit ergibt sich ein Endbetrag von 44,90 Euro.&nbsp;<br /><br />Da erst ab einem Warenwert von 22 Euro die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent fällig wird, gehen die Finanzbehören durch die Rechnungssplittung leer aus. In der Praxis hat dies zur Folge, dass jede Brille einzeln ausgeliefert wird. Zwar muss der Kunde dadurch bei größeren Bestellmengen für jede Brille 5 Euro Versandkosten bezahlen, aber die Steuern werden umgangen. Gegenüber ′markt intern′ bestätigte der Geschäftsführer von Brille24, Mario Zimmermann, die steuerliche Gestaltung, jedoch sei diese den Finanzbehören bekannt.&nbsp;<br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 02 Mar 2012 09:56:00 +0100</pubDate>
			
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