Umfrage PKV
Die Deckelung der PKV-Vergütung auf 8 evtl. 9 MB und die Verlängerung der Stornohaftung sind wesentliche Punkte, die der Gesetzgeber unter dem Stichwort 'Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung' klammheimlich in das laufende Verfahren zum Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts eingeschoben hat. Am 28.09.2011 befaßte sich der Finanzausschuß nicht nur unter Ausschluß der Öffentlichkeit, sondern weitgehend auch unter Ausschluß der betroffenen Versicherungsvermittler und deren Verbände damit. Neben ++ der Stiftung Warentest ++ der Verbraucherzentrale Bundesverband ++ dem Bund der Versicherten ++ dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. ++ dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. konnte nur BCA-Vorstand Roland Roider in der Anhörung die Vermittler vertreten. Keine Frage, es gab und gibt insbesondere bei den Strukturvertrieben Auswüchse bei den Provisionen. Doch, die MEGs der Welt haben abkassiert und nun sollen alle Versicherungsvermittler darunter leiden? Auch wir sind für eine vernünftige Begrenzung der Kosten bei den Versicherungsverträgen, doch konzentriert man sich allein auf die Provisionen für den Vermittler, so ist dies zu kurz gesprungen. Insbesondere wenn u. a. die Auswüchse bei Marketingzuschüssen, Regalgeld oder anderen kreativ verschleierten Zahlungen nicht ausreichend erfaßt werden. Hier geht Gründlichkeit vor Geschwindigkeit! Doch der Gesetzgeber will dies Ende Oktober in 2. und 3. Lesung im Finanzanlagenvermittlergesetz und mit Umsetzung zum 01.04.2012 durchpeitschen. Um auch die Sichtweise der Versicherungsvermittler den Entscheidungsträgern noch vor Verabschiedung zu Gehör zu bringen, hat unser Schwesterdienst 'versicherungstip' eine Umfrage gestartet, die Sie hier downloaden können. Wir verschaffen auch Ihrer Stimme Gehör


