Teilnahme- und Lizenzbestimmungen

I.    Teilnahmebestimmungen
1. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zum 1a-Fachhändler, 1a-Fachhandwerker oder zu einem sonstigen fachhandelsnahen 1a-Unternehmen ist jedem Unternehmen möglich, auch wenn in erster Linie regional verankerte, inhabergeführte Fachgeschäfte/Unternehmen angesprochen werden sollen.  

2. Das Bewerbungsverfahren als solches ist nicht kostenpflichtig. In klaren Mißbrauchsfällen (eindeutige Erkennbarkeit chancenloser Bewerbungen, z.B. bei Filialisten) behält sich 'markt intern' allerdings vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von  20 € pro Bewerbung zu erheben. Kostenpflichtig ist ferner der Erwerb des Marketingmaterials, das im Falle einer positiven Bewerbung vom 'markt intern' Verlag GmbH, Grafenberger Allee 30, 40237 Düsseldorf ('markt intern') gemäß den nachfolgenden Lizenzbestimmungen (II.) ausgegeben wird. 

3. Im Zuge des Bewerbungsverfahrens kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten kommen. Diese Daten (z.B. in Bezug auf Lehrlingsausbildung, Kundenunterschriften etc.) werden ausschließlich für die Zwecke der 1a-Bewerbung durch 'markt intern' gespeichert und/oder verarbeitet. Im Fall einer erfolglosen Bewerbung werden diese Daten innerhalb von 3 Monaten vernichtet. Bei einer erfolgreichen Bewerbung erfolgt eine Vernichtung/Löschung spätestens nach Ablauf von 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Auszeichnung erfolgt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

4. Jeder Bewerber ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und die Bedingungen des Bewerbungsverfahrens streng einzuhalten (allgemein einsehbare Auslage des Bogens zur Kundenbefragung während mindestens 14 Tagen, Auslegen der angekreuzten 1a-Leistungsversprechen und des 1a-Verhaltenskodex etc.). Die Teilnehmer an der 1a-Aktion sind verpflichtet, 'markt intern' auf nachträglich eingetretene, für die Auszeichnung erkennbar relevante Umstände unverzüglich hinzuweisen.

5. Durch die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erklärt der Bewerber sein Einverständnis damit, dass 'markt intern' unangekündigte Überprüfungen und Kontrollen vor Ort in seinem Ladengeschäft, seiner Werkstatt oder in sonstigen, von der Bewerbung betroffenen Gewerberäumen vornimmt.

6. 'markt intern' kann 1a-Auszeichnungen nachträglich aberkennen und das zugehörige, noch nicht verbrauchte Marketing-Material zurückverlangen sowie die Entfernung des entsprechenden 1a-Materials verlangen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Auszeichnung zu Unrecht vergeben wurde oder wenn sich neue Umstände ergeben, die einer neuerlichen Auszeichnung im gleichen Jahr entgegen stehen würden.   


II.     Lizenzbestimmungen
Bitte beachten Sie, daß die 1a-Aktion marken-, lizenz- und urheberrechtlich geschützt ist. Rechteinhaber ist die 'markt intern' Verlag GmbH, Grafenberger Allee 30, 40237 Düsseldorf ('markt intern'). Für Sie bedeutet das:

1. Sie sind persönlich für die Zwecke der 1a-Aktion nutzungsberechtigt
'markt intern' gewährt Ihnen eine nicht auf Dritte übertragbare Lizenz zur Nutzung des Materials, das 'markt intern' Ihnen als Teilnehmer an der jeweiligen 1a-Aktion zuleitet oder über die Homepage www.1a-fachhaendler.de zur Verfügung stellt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Nutzung auf die jeweils angegebene oder vorgesehene Verwendungsform beschränkt. 
Die Lizenz besteht zeitlich unbeschränkt, erlischt allerdings, sobald die Voraussetzungen für die 1a-Auszeichnung nicht oder nicht mehr gegeben sind (auflösende Bedingung).

Wenn Sie 1a-Material ohne Bezug auf ein bestimmtes Jahr verwenden möchten, muss eine aktuelle 1a-Auszeichnung durch 'markt intern' vorhanden sein. Aktuell ist die Auszeichnung, wenn sie aus dem laufenden Jahr stammt oder - bis Ende März - aus dem Vorjahr. Bei nicht aktuellen Auszeichnungen ist stets auf das Jahr der Auszeichnung hinzuweisen. 

2. Jede weitergehende Nutzung bedarf der Zustimmung durch 'markt intern'
Die Weitergabe von 1a-Material an Dritte und jede Nutzung, die den lizenzierten Nutzungsumfang überschreitet, insbesondere eine kommerzielle Nutzung (wie z.B. Vertrieb von Merchandising-Produkten o.ä.), bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch 'markt intern'. 

3. Nutzung der Musteranzeigen

Die übermittelten Musteranzeigen müssen noch angepasst werden. Ersetzen Sie dazu den Passus zur Musterfimra durch die Angabe Ihrer Firma und Anschrift an der vorgesehenen Stelle. Beachten Sie bitte dabei, dass die übermittelten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Hinweise auf den/die Rechteinhaber dürfen nicht entfernt werden. 'markt intern' gewährt Ihnen hiermit keine Lizenz zur sonstigen Änderung, Bearbeitung oder Weiterverarbeitung des Motivs. Sie sind ausschließlich berechtigt, die Anzeige im Rahmen der 1a-Aktion für Ihre Print-Werbung zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung bedarf der Zustimmung durch 'markt intern' und ggf. weiterer Rechteinhaber.

4. Die Lizenz verursacht keine Extra-Kosten, außer bei Mißbrauch
Erwirbt der Teilnehmer an der 1a-Aktion eine 1a-Auszeichnung, ist er mit Zahlung des Preises für das von ihm gewählte Marketing-Paket zur Nutzung des entsprechenden 1a-Materials im Sinne dieser Lizenzbestimmungen berechtigt, ohne dass eine weitere Vergütung anfällt. 
Hat der Teilnehmer die Auszeichnung zu Unrecht erlangt, indem er/sie wahrheitswidrige Angaben gemacht hat, ist 'markt intern' zur ausdrücklichen Aberkennung der Auszeichnung, Zurückforderung des versendeten oder sonstwie genutzten 1a-Materials und zur Berechnung einer gesonderten Lizenzentschädigung berechtigt. Die Entschädigung orientiert sich am Gesamtumsatz der 1a-Teilnehmer der betreffenden Branche und beträgt mindestens das 1 1/2-fache, höchstens das dreifache des für Nicht-Abonnenten geltenden Premiumpaket-Tarifs. Geleistete Zahlungen werden NICHT angerechnet.
Eine Lizenzentschädigung gemäß der vorstehenden Sätze wird nicht geschuldet, wenn eine 1a-Auszeichnung sich als unrichtig erweist, weil nachträglich geänderte Umstände eingetreten sind. Weist der Bewerber 'markt intern' entgegen den Teilnahmebestimmungen hierauf nicht hin (I. 4), gilt dasselbe wie für Teilnehmer, die wahrheitswidrige Angaben gemacht haben (Sätze 2 bis 4).


III.    Schlußbestimmungen
Sollte eine oder mehrere der Teilnahme- und/oder Lizenzbestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die Bestimmungen im übrigen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Regelung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem mit der 1a-Aktion verbundenen Regelungszweck am nächsten kommt.

Für diese Teilnahme- und Lizenzbestimmungen gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Teilnahme- und Lizenzbestimmungen ist Düsseldorf.