FAQ – oft gestellte Fragen

1.     Wer kann bei der 1a-Aktion mitmachen? 
Teilnahmeberechtigt sind alle inhabergeführten Fachgeschäfte (Fachhändler und Fachhandwerker sowie sonstige branchenspezialisierte Unternehmen, zum Begriff „inhabergeführt“ vgl. Frage 4) aus den Branchen Augenoptik, Kfz, Blumen/Floristik, Buchhandel, Büro, Cafe/Konditorei, Elektro sowie Elektroinstallation, Fahrzeuglackiererei, Fleischer/Metzger, Foto, Friseur, Gartengeräte, Glas/Porzellan/Haushaltswaren, Goldschmiede, Installation/Sanitär/Heizung, Juwelier, Kosmetik, Küchen, Lederwaren, Maler/Tapezierer/Lackierer, Möbel, Mode/Textil, Parfümerie, Raumausstatter, Reisebüro, Schuhe/Orthopädie, Spielwaren, Sport, Tabakwaren, Telekommunikation, Uhren, Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Wolle/Stoffe/Handarbeiten, Wohnaccessoires - Geschenkartikel, Zweirad und Zoofachhandel.

2.    Warum sind nicht alle Branchen erfaßt?
Die Ausarbeitung relevanter Prüfungskriterien ist ein aufwendiger Prozeß, der ein hohes Maß an Branchen-Know-how voraussetzt. 'markt intern' hat die 1a-Aktion bewußt zunächst auf diejenigen Branchen und Wirtschaftsbereiche beschränkt, in denen der Verlag über Jahrzehnte lang gewachsene Erfahrungen und Kontakte verfügt. Sukzessive wird das 1a-Branchen-Spektrum erweitert. Dazu führt 'mi' fortlaufende Branchenanalysen/-recherchen, Umfragen und Gespräche mit Branchenkennern durch.

3.    Was kann ich tun, wenn meine Branche nicht dabei ist?
Wenn Ihnen eine Teilnahme nicht möglich ist, weil Ihre Branche von der 1a-Aktion noch nicht erfaßt ist, können Sie uns Ihr Interesse an einer Ausweitung der Aktion auf Ihre Branche gerne mitteilen. Es ist das Anliegen von 'markt intern', mittel- und langfristig jede Branche, die maßgeblich von gut geführten Fachgeschäften geprägt wird, zu erfassen.

4.     Weshalb müssen die teilnehmenden Unternehmen inhabergeführt sein und was heißt das?
Die 1a-Aktion soll es Fachgeschäften, die unter Einsatz von Eigenkapital persönlich vor Ort geführt werden („Kompetenz vor Ort“), ermöglichen, auf ihre besonderen Leistungen und Kompetenzen werbend hinzuweisen. Maßgeblich sind die Faktoren Beratungsqualität, Sach- und Fachkunde, Kundenzufriedenheit, aber auch Vertrauenswürdigkeit und regionale Verankerung. Unternehmen, die sich auf den Filial- und Großflächenvertrieb konzentrieren, sind keine Fachgeschäfte in diesem Sinne, weil die kapitalbezogene Beteiligung der Gesellschafter sich nicht mit der handlungsbezogenen Verantwortung vor Ort deckt. Entscheidend ist dabei nicht die Rechtsform, sondern der Umstand, dass derjenige, der mit seinem Eigenkapital haftet, auch vor Ort geschäftsführend tätig sein muß, damit Kapitalrisiko und Beratungsverantwortung Hand in Hand gehen. Bei Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH genügt es, wenn einer der Geschäftsführer eine Mehrheitsbeteiligung innehat.

5.     Das 1a-Logo dient dem Marketing, ist aber gleichzeitig eine Auszeichnung. Wie paßt das zusammen?
Früher hieß es zu recht: Handwerk hat einen goldenen Boden. In gewisser Weise ließe sich das auch vom gut geführten Fachgeschäft sagen. Wer kompetent war, war erfolgreich. Heute leben wir in Zeiten, in denen die Devise gilt: Tue Gutes und rede darüber. „Nur“ gut sein reicht nicht mehr. Es muss auch kommuniziert werden. Diese Diagnose ist nicht neu: Landauf, landab ist die Situation für Fachgeschäfte dramatisch. Fachhandel und Fachhandwerk stehen aufgrund ständig aggressiver werdender Märkte mit dem Rücken zur Wand und können mittelfristig nur überleben, wenn sie sich auf ihre Stärken besinnen und diese nach außen tragen, bevor es zu spät ist. 'markt intern' hat dies schon früh erkannt und stellt deshalb seit langem Hilfestellungen für Fachhandel und Fachhandwerk bereit. Die Auszeichnung zum 1a-Fachhändler, 1a-Fachhandwerker oder 1a-Unternehmer ist eine besondere Hilfestellung in diesem Sinn und deshalb gerade auch für Marketingzwecke gedacht. Um zu verhindern, dass die Auszeichnung zu Unrecht vergeben wird, hat 'markt intern' ein mehrstufiges Verfahren entwickelt, das sicherstellt, dass das ausgezeichnete Unternehmen seinen Titel zu Recht erhält, nämlich zur Spitzengruppe der vergleichbaren Unternehmen seiner Branche gehört (zum Verfahren vgl. Frage 6). 

6.    Wie wird sichergestellt, dass die ausgezeichneten Unternehmen den Titel '1a' auch verdienen?
Das Auszeichnungsverfahren ist mehrstufig. Unabdingbar ist die Einhaltung der Muß-Kriterien. Dazu zählt, dass es sich um ein inhabergeführtes Unternehmen handelt (vgl. Frage 4). Die Angabe, seit wann dies der Fall ist, erleichtert die Nachprüfung und gibt einen Hinweis für den erforderlichen Kontrollmaßstab. Des weiteren wird ein Beleg dafür benötigt, daß der 1a-Verhaltenskodex (vgl. Frage 7) gültig unterschrieben und bekannt gemacht worden ist. Darüber hinaus sind die Leistungsgarantien (vgl. Frage 8) abzugeben und den Kunden bekannt zu machen. Diese dokumentieren in einer von ihnen zu unterschreibenden Liste, ob sie mit den Leistungen des Bewerbers zufrieden sind (vgl. Frage 9). Als letzter Punkt sind die Plus-Kriterien nachzuweisen (vgl. Frage 8). Durch das Zusammenspiel dieser Bausteine wird erreicht, dass nur auszeichnungswürdige Unternehmen den '1a'-Titel erhalten. Das Besondere am 1a-Modell ist, dass die Bausteine ineinander greifen und sich dadurch wechselseitig verstärken. Während die Muß-Kriterien und die Plus-Kriterien allein durch 'markt intern' kontrolliert werden, sind es – neben den Kontrollmöglichkeiten von 'markt intern' – die Kunden selber, die darüber befinden, ob sie von den Inhalten und der Einhaltung der ihnen gegenüber abgegebenen Leistungsgarantien und des Verhaltenskodex überzeugt sind. Dadurch werden die typischen Schwächen einer einseitigen Beurteilung vermieden. Die bloße Einhaltung rein objektiver äußerer Kriterien, wie es die Plus-Kriterien sind, genügt für die Vergabe der Auszeichnung genauso wenig wie die subjektive Zufriedenheit der Kunden mit den ihnen gegenüber abgegebenen Leistungsversprechen. Erst beides zusammen genommen, verbunden mit einem klaren Bekenntnis des Fachgeschäfts zur Beratungsqualität vor Ort, rechtfertigt es in der Kombination, dem teilnehmenden Unternehmen durch die 1a-Auszeichnung zu bescheinigen, dass es in Punkto fachlicher Kompetenz und persönlicher Beratung Spitzenleistungen erbringt.

7.    Wozu dient der 1a-Verhaltenskodex?
Charakteristisch für das gut geführte, unverwechselbare Fachgeschäft vor Ort ist nicht nur, dass es externen Maßstäben, Prüfkriterien und Kundenwünschen entspricht, sondern auch, dass es ein Selbstverständnis verkörpert, das vom Beratungsansatz durchdrungen ist. Zu diesem Selbstverständnis gehört persönlicher Kundenkontakt (auch des Inhabers!), das Bekenntnis zur fachlich kompetenten Leistungserbringung, zur aktuellen und produktbezogenen Beratung sowie zu einer kaufmännisch korrekten Preisgestaltung. Zur Spitzengruppe der inhabergeführten Fachgeschäfte zu gehören, bedeutet deshalb auch, sich zu diesen Leitlinien zu bekennen. Der Kodex beansprucht dabei nicht, neue Verhaltensanforderungen aufzustellen. Sein Zweck ist lediglich, die schon vorhandene Überzeugung des engagierten Fachberaters vor Ort offenzulegen. Die darin zu Tage tretende Einstellung mag früher selbstverständlich gewesen sein – heute übertrifft sie das durchschnittliche Marktangebot bei weitem. 

8.     Was unterscheidet die Leistungsgarantien von den Plus-Kriterien?
Die Plus-Kriterien sind objektiv zu belegende, branchenspezifische Kriterien, deren Einhaltung einen hervorragenden fachlich-kompetenten Leistungsstand verbürgt. Dies betrifft die Kompetenz in den Bereichen Beratung, Service und Information. Geprüft wird das Kompetenzspektrum durch das 1a-Prüfteam von 'markt intern' anhand der vom Bewerber vorgegebenen Unterlagen, Dokumente und Links. Darüber hinaus finden von Fall zu Fall weitergehende Recherchen, Befragungen und Stichproben statt (vgl. Frage 10). Demgegenüber handelt es sich bei den Leistungsgarantien um Versprechen, die der Bewerber seinen Kunden gegenüber abgegeben hat. Diese Garantien sind ebenfalls branchenspezifisch. Ebenso wie bei den Plus-Kriterien (4 von 8 sind mindestens nachzuweisen) hat der Bewerber auch bei den Leistungsgarantien eine Wahlmöglichkeit (7 von 10 Garantien sind mindestens abzugeben). Diese Wahlmöglichkeit trägt den Akzentuierungen Rechnung, die unterschiedliche Fachgeschäfte haben können und auch haben müssen, um ihr Profil am Markt zu behalten und weiter auszubauen. Die Untergrenze sichert, dass nur Unternehmen mit einer überdurchschnittlichen Fach- und Sachkunde, bei den Leistungsgarantien nur solche mit einem überdurchschnittlichen Serviceangebot im Rennen bleiben. Da es sich bei den Leistungsgarantien um Service-Versprechen gegenüber den Kunden handelt, ist es im Unterschied zu den Plus-Kriterien der Kunde selbst, der diese zur Kenntnis nimmt und bewertet. Dies geschieht dadurch, dass der Kunde in der Befragung zur Kundenzufriedenheit mitteilt, ob er von den Leistungsgarantien überzeugt ist (vgl. Frage 9). 

9.     Wie wird die Kundenzufriedenheit ermittelt?
Die Kundenzufriedenheit wird anhand eines Befragungsbogens ermittelt, der durch den Bewerber auszulegen ist. Jeder Kunde muß während eines Zeitraums von mindestens 2 Wochen die Gelegenheit erhalten, seine Einschätzung zur Einhaltung der Leistungsversprechen, zur Beachtung des Verhaltenskodex sowie allgemein zu Service und Beratung des Bewerbers mitzuteilen, indem er die ausgelegte Liste unterzeichnet. Ist der Kunde von allen Leistungen überzeugt, stimmt er mit 'Ja', ansonsten mit 'Nein'. Der Bewerber ist verpflichtet, den Bogen im Original an 'markt intern' zu schicken, wo das 1a-Prüfteam die Auswertung vornimmt. Wenn die Mindestanzahl (in der Regel 25) der Stimmen erreicht ist, und wenn ferner mindestens 80% der Unterzeichner mit 'Ja' gestimmt haben, ist die Hürde genommen; ansonsten nicht. 

10.    Finden zusätzlich Überprüfungen vor Ort statt?
Ja. 'markt intern' führt unangekündigte Überprüfungen und Kontrollen vor Ort durch, mit denen sich die  Händler im Rahmen der allgemeinen Teilnahme- und Lizenzbedingungen einverstanden erklärt haben. 

11.    Wie wird sichergestellt, dass alle Fachgeschäfte teilnehmen können?
Über den Beginn der 1a-Aktion für das Jahr 2012 hat 'markt intern' im Wege einer Pressemitteilung berichtet. Darüber hinaus unterrichten diejenigen Ressorts, in denen 'markt intern' über einschlägige Informationsbriefe verfügt, ihre Leser, zu denen die allermeisten Kooperationen und Industrie- und Handelskammern gehören, zeitnah über die Aktion. Zusätzlich unterhält 'markt intern' die hiesige Webseite www.1a-fachhaendler.de, auf der sich jeder Interessent detailliert über Beginn und Inhalt der Aktion informieren kann. 

12.    Welche Kosten fallen für die Bewerbung an?
Den Bewerbern entstehen mit der Einreichnung der Bewerbung zur 1a-Auszeichnung zunächst keine Kosten. Nur diejenigen Fachgeschäfte, die das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden zur Zahlung eines Beitrages herangezogen, der die Kosten für das 1a-Marketingmaterial abdeckt, das im Wege einer nicht übertragbaren Lizenz zur Verfügung gestellt wird. 'mi'-Abonnenten (mit einem Abo seit mindestens sechs Monaten, oder einem neu abgeschlossenenen Halbjahresabonnement) erhalten das 'Basis-Paket' kostenlos.

13.    Fallen viele Bewerber durch? 
Die Zahl der Bewerber, die ohne Erfolg am Bewerbungsverfahren teilnehmen, hält sich in einem vernünftigen Rahmen. Nach den Beobachtungen und Erfahrungen von 'markt intern' sind diejenigen Unternehmen zahlreicher, die das Bewerbungsverfahren gar nicht erst einleiten, weil sie davon ausgehen, die Kriterien nicht zu erfüllen. Ein gut geführtes, inhabergeführtes Fachgeschäft sollte sich vom Bewerbungsverfahren aber nicht abschrecken lassen. Selbst wenn das Unternehmen im ersten Jahr nicht 'durchkommen' sollte, erhält es durch den kostenlosen Prüftest von 'markt intern' den Vorteil einer Schwächenanalyse, an der es gezielt ansetzen kann, um sein Profil zu schärfen und/oder seine Leistungen zu verbessern.

14.    Welchen Zeitrahmen muss ich einplanen, wenn ich die Auszeichnung bis zu einem bestimmten Termin erhalten möchte?

Sie haben einen wichtigen geschäftlichen Anlass bis zu dem Sie gerne Ihre 1a-Urkunde erhalten möchten? Dann beachten Sie bitte diese zeitlichen Abläufe:

Die Anforderung der Bewerbungsunterlagen: 4-5 Tage
Sie fordern bei 'mi' die per Fax, Mail oder Anruf die Bewerbungsunterlagen für Ihre Branche ab, und erhalten diese nach zugesandt.

Die Bewerbungsphase in Ihrem Hause: 2-3 Wochen
Sie beginnen mit dem Ausfüllen der Bögen und stellen die Beleg-Unterlagen zusammen. Parallel dazu sammeln Sie Unterschriften auf der 'Kundenzufriedenheitsbestätigung'. Da diese mindestens zwei Wochen ausliegen muss, können Sie erst nach dieser Zeit alle Unterlagen an den Verlag senden.

Die Bearbeitungszeit bei 'mi': 2-3 Wochen
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese von der zuständigen Branchenredaktion geprüft. Bei einer erfolgreichen Bewerbung wird dann der Urkundenentwurf zur Druckerei geschickt, wo auch das gewünschte Marketingpaket zusammengestellt wird. Jeder Urkundenentwurf, der bis zum Ende einer Woche bei der Druckerei vorliegt, wird in der darauf folgenden Woche gedruckt.

Die Bürgermeisterbenachrichtigung durch 'm': 1 Woche
Wenn Sie als Marketingmaterial das 'Premium-Paket' gewählt haben, finden Sie darin den Auftrag an uns (Ihren Bürgermeister, oder eine andere von Ihnen gewünschte Persönlichkeit) über Ihre Auszeichnung zu informieren, und diesen um die Übergabe der Urkunde an Sie zu bitten. Das bei uns eingehende Fax wird sehr zeitnah bearbeitet. Sie erhalten dann mit einem Brief die Kopie Bürgermeister-Schreibens, damit sie erfahren was wir dem Bürgermeister mitgeteilt haben, und wann dieser Brief versandt wurde. Da es im Rathaus einige Zeit benötigt bis der Brief beim Bürgermeister auf dem Tisch liegt, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nach ca. zwei Wochen Kontakt zum Bürgermeister-Büro aufnehmen sollten.

Die Terminabsprache mit dem Bürgermeister: 2 Wochen
Sie können nach maximal 14 Tagen versuchen, mit dem Bürgermeister Konkretes für die Überreichung der Urkunde zu vereinbaren. Ob dieser einen freien Termin hat, und  ob er wunschgerecht zu Ihrem geschäftlichen Anlass (mit einem vorbereitete Event) da sein kann, ist nicht abzuschätzen. – Wir drücken dafür die Daumen!


Insgesamt sollten Sie zwischen 7 und 10 Wochen einplanen!